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Lacker2009
Grünschnabel
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H-Kennzeichen für mein Ascona C |
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Hallo Leute!!
Hab Da nen Kleines Problem!
ich habe einen Ascona C Luxus der jetzt 31 jahre alt ist und ein H-Kennzeichen brauch!
War jetzt bei 3 Tüver und die meinten da ich Tieferlegungsfedern und 15 Zoll ATS Felgen Drauf habe kein H-Kennzeichen bekomme!!
habe aber keine Lust alles wieder umzubauen, da die Kombienazion echt schick aussieht und sich super fahren lässt!!
sonst ist er in einem guten Orieginalen Zustand!!!
Achso ein 360mm Raud Lenkrad ist auch Verbaut!!
Er Hat im Juni Erst Neu Tüv Bekommen!!
Wenn jemand mir helfen könnte wäre echt cool das er sich bitte bei mir meldet!!
Schicke auch Gern Bilder!!
Wohne in Berlin!!!
MFG jesko
Dateianhang: |
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0
29.11.2013 12:29 |
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C-Turbo
Klugscheißer


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Hast du mal durchgerechnet ob sich das auch lohnt? Steuern sind ca 200 euro pauschal. Oft rechnet sich das beim Ascona noch nicht, zumindest nicht wenn er einen KAT hat. Dazu kommt noch das du ein Saisonkennzeichen hast. Das geht beim H-Kennzeichen leider nicht und auch dadurch kann sich ein H-Kernnzeichen schnell nicht lohnen.
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1
29.11.2013 13:08 |
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Ascona8Vsprint
Foren Gott
 

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RE: H-Kennzeichen für mein Ascona C |
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Hallo
Schreib mal genau welche Teile du verbaut hast die dir beim TÜV Probleme machen .
Hab ein BJ87 sprint wo auch 15Zoll Allus bei Auslieferung verbaut waren dann ist da auch ein 36 irmscher(raid) Lenkrad drin ab Werk .
Sowie die Tieferlegung von irmscher .
Bei manchen Dingen muß du mal schauen ab wann die ABE der Teile erstellt wurden , was dann einen Einfluß hat für dein H .
Gruß Norbert
__________________
Ascona C c20ne irmschersprint Vollausstattung & mehr
boah
Ascona C Cabrio irmscher 20SEH Lexmaul Motor
Alltagswagen Vectra B V6 irm
Alltagswagen Ascona C CC 16V irm
Projekt Ascona C CC GLS Exclusiv 0,0H :werkstatt
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29.11.2013 13:24 |
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Benny
Routinier
 

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Meinen habe ich seit Februar auf H-Kennzeichen laufen - was sich bei meinem 1,6N in den Steuern wirklich bemerkbar gemacht hat, ansonsten könnte ich den auch nicht halten, aber vorallem auch wegen der Umweltzone da ich nur nen U-Kat habe, welcher in absehbarer Zeit aber auch rausfliegen wird, aber ansonsten hätt ich keine Chance auf ne Plakette und dürfte hier im Ruhrgebiet auch nicht fahren. Das Problem mit den Felgen und den Federn kenne ich nur zu gut, deswegen fahre ich auch nur mit 13 Zoll Standardfelgen herum. Sieh zu dir ne Felgen-/ und Federnkombination zu besorgen für die es ne ABE gab die vor 1998 erteilt wurde, dann brauchste dir wegen H-Kennzeichen keine Gedanken machen, denn da kann der TÜV-Mensch nichts meckern.
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3
29.11.2013 13:27 |
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Lacker2009
Grünschnabel
Zuletzt online: 31.01.2014 |

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Mahlzeit!! Danke schonmal für die antworten!!
Also mit dem H-Kennzeichnung lohnt sich bei mir Auf jedenfall schonmal wegen der Umweltzone Und den Steuern!! Da ich Ja nicht mal nen U-Kat habe!! Also Vergaser Und ohne irgendwas hinten raus!!
Ja die felgen sind nicht Das Problem, Aber nen Fahrwerk zu finden Das so Alt ist Und so tief kommt!!
Habe jetzt nen weitec Fahrwerk verbaut Wo Das Gutachten von glaub 96 ist!!
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30.11.2013 17:31 |
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Soundlord
Haudegen
  

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Ich hab ein kompletten neuen, noch nie verbauten Satz B&G Sport Suspension mit orig.Gutachten von 1995 zu verkaufen.
Wenn ich das Gutachten richtig verstehe, für C1 und C2.
Die Tieferlegungsrate beträgt laut Gutachten 45 mm
__________________ www.soundlord.de Euer Mann in Sachen Sound,
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30.11.2013 21:30 |
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Soundlord
Haudegen
  

Zuletzt online: 10.11.2015 |
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 Original von jacz
 Original von Benny
Sieh zu dir ne Felgen-/ und Federnkombination zu besorgen für die es ne ABE gab die vor 1998 erteilt wurde, dann brauchste dir wegen H-Kennzeichen keine Gedanken machen, denn da kann der TÜV-Mensch nichts meckern. |
Das verhilft ihm auch nicht zum H-Kennzeichen!
Sein Fahrzeug ist 31 jahre alt, also Bj. 82 dann muss die ABE oder das Gutachten höchstens von 92 sein da die 10 Jahre immer von der Erstzulassung des Fahrzeugs ausgehen und nicht vom Ende des Modells.
Er wird nicht drum herum kommen sich Federn zu besorgen die eine Gutachtenerstellung bis 92 haben um an das H zu kommen. |
Komisch ! Laut meinem Tüver gilt letztes Bj vom Ascona C also 1988 und Teilegutachten bis 1998. Was stimmt den nun?
__________________ www.soundlord.de Euer Mann in Sachen Sound,
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7
30.11.2013 21:54 |
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Benny
Routinier
 

Zuletzt online: 08.03.2025 |

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So wie Soundlord es geschrieben hat, wurde es mir vom TÜV Süd ebenfalls dargelegt. Insofern war meine Aussage mit "vor 1998" nicht korrekt sondern gemeint bis zum Monat des Produktionsendes 1988, also sprich eine ABE die bis zum Oktober 1998 erteilt wurde.
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30.11.2013 23:28 |
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raini69
Mitglied
 

![Köln -[Deutschland]-](images/kennzeichen/kennzeichen_d.gif) | K | ![Köln -[Deutschland]-](images/kennzeichen/kennzeichenb.gif) | RM | 1 | 2 | 3 | 4 |
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Da unten kannste nachschauen.
Fahrwerk unter 3.2.2.2
Reifen/Räder unter 3.2.6.
Das bedeutet das du einen Nachweis durch Gutachten/Prüfzeugngis erbringen muss, das die angebauten Teile innerhalb der ertsten 10 Jahre nach dem Tag der Erstzulassung legal und Eintragbar auf dem Markt erhältlich waren.
Ein Fahrzeug von 1.11 / 83 kann somit legales Zubehör bis 1.11 / 93 verbaut haben und ein H-Kennzeichen bekommen.
Geschickterweise macht es Sinn mit den Bestimmungen zu einen Prüfer zu gehen und sich DOOF stellen. Man sollte ihn fragen ob das richtig ist was dort in den mitgebrachten bestimmungen steht. Solte der Prüfer dann immernoch nein Sagen, dann lass den Honk einfach stehen und such dir einen der sein Job versteht. Ansonsten gehen auch die freien Gutachter , diese kennen die bestimmungen und sehen dem auch oft entspannt entgegen.
http://www.oldtimer-markt.de/sites/defau...ichtlinie-1.pdf
Viel Erfolg
MFG Rainer, der seit 11 / 13 auch inden Genuss eines H Kennzeichen kommen Kann, wenn er denn dann mal endlich fertig wird.
Felgen RH 7 / 93
Fahrwerk H&R 50mm aus 85
Motor aus TYP 17
Damit du weist wie er aussieht, und es aber nicht so viele Bilder hier im Forum aus Respekt geben soll - mal ein Link,
>> CAB-Link: Eintragung des neuen Katmotors nur mit passenden Getriebe?
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9
30.11.2013 23:43 |
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jacz
Kaiser

Zuletzt online: 11.10.2021 |

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 Original von Benny
So wie Soundlord es geschrieben hat, wurde es mir vom TÜV Süd ebenfalls dargelegt. Insofern war meine Aussage mit "vor 1998" nicht korrekt sondern gemeint bis zum Monat des Produktionsendes 1988, also sprich eine ABE die bis zum Oktober 1998 erteilt wurde. |
Und wieso bekommt er mit einem Gutachten von '96 kein H? Weil eure Aussagen nicht korrekt sind!
Kleiner Auszug aus den originalen Arbeitsanweisungen für Oldtimer. kann die PDF gerne zur Verfügung stellen, falls gewünscht.
1 Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gemäß § 23 StVZO
• Eine Hauptvoraussetzung für die positive Begutachtung ist das Datum des
lnverkehrbringens. Hierfür ist insbesondere dann das Herstellungsdatum des Einzel-
fahrzeugs ausschlaggebend, wenn die Voraussetzungender Erstzulassung nicht erfüllt
sind. Ist das Datum nicht konkret feststellbar, ist der 01.07. des Herstellungsjahres zu
Grunde zu legen. Dies ist in Feld 22 der ZB I zu dokumentieren.
• Zweifelhafte Erstzulassungs- bzw. Baujahrangaben aus den Fahrzeugpapieren sind für die Begutachtung nicht bindend und dürfen nicht übernommen werden. Dies gilt insbesondere bei Importfahrzeugen.
• Zeitgenössische Änderungen sind solche Änderungen, die innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung bzw. Herstellungsjahr üblich waren und vermehrt durchgeführt wurden. Dies sind Änderungen durch Original-, Zubehör- oder auch Tuningteile. Auchoriginalgetreue Nachbauten dieser Teile – ggf. mit aktuellen Prüfzeugnissen – sindzulässig.
Derartige zeitgenössische Änderungen können auch nachträglich durchgeführt werden.
Nicht zeitgenössische Änderungen müssen vor mindestens 30 Jahren durchgeführt worden sein, Hierzu zählen auch umfangreiche Umbauten (wie z.B. Hot-Rods, Kit-Cars
oder Replikas).
A/s Fahrzeugbaureihe gelten „Modellvarianten gleichen Typs" (i.d.R. analog dem internen
Hersteller-Code) wie z.B. VW Golf I, Typ 17. Eine Modellreihe mit gleicher
Handelsbezeichnung und unterschiedlicher Typbezeichnung – wie z.B. VW Golf I (Typ 17)
/ VW Golf III (Typ IH) – ist keine Baureihe in diesem Sinne.
Damit ist wohl klar das die Tüvler eine nicht korrekte Auskunft gegeben haben.
gruß
Rolf
__________________
The one and only LHD Vauxhall Cavalier MK2 Estate in the world
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jacz am 01.12.2013 00:41.
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10
01.12.2013 00:40 |
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Benny
Routinier
 

Zuletzt online: 08.03.2025 |

Level: 44 
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Lieber Rolf, dieses PDF kann sich jeder ausm Netz laden, ich kenne den Wortlaut auch zu genüge, habe mein H-Kennzeichen wie gesagt bereits und daher kanns mir im Grunde echt egal sein ob irgendwer anderes nun Felgen mit seinem H-Kennzeichen fahren kann oder nicht.
Aber es gibt auch Tüvler welche die Anforderungen anders auslegen, nichts anderes habe ich probiert auszudrücken.
Hier im Forum fahren so ziemlich alle Leute mit Felgen rum, die ich selbst vor meinem H-Kennzeichen niemals mit biegen und brechen eingetragen bekommen hätte, weil ich hier in der falschen Region dafür wohne und ein so gesehen absolut ätzendes Baujahr mit meinem Ascona erwischt habe und genauso siehts nunmal auch beim H-Kennzeichen aus, da kannste hier aus der Richtlinie noch soviel zitieren und fett markieren.
Des Weiteren habe ich immer von ner ABE gesprochen, ist in meinen Augen etwas anderes als ein Gutachten.
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01.12.2013 09:20 |
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duneraver
Kaiser

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Herkunft: nauheim neben Rüsselsheim |

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Mal wieder die Mächtigen, die können mich mal und ich hoffe nicht nur mich. Wir kleinen Bürger sind die Mehrheit, deswegen müssen wir immer schauen was geht und es auch durchziehen. Un zum Glück gibt es genug Prüfer die es anders sehen. Und nur originale glänzende autos sind langweilig. Die Vielfalt macht es doch erst interessant. Also noch viel Erfolg bei der h Zulassung mit umbauten.
Ich hoffe es ist ok, dass ich meine meinung geschrieben habe.
MfG Rafael K.
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13
01.12.2013 11:57 |
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oldcars
Haudegen
  

![Bern -[Schweiz]-](images/kennzeichen/kennzeichen_ch.gif) | BE | ![Bern -[Schweiz]-](images/kennzeichen/kennzeichend.gif) | 324118 | |
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Das war schon immer so (leider).
Auch ich habe nur Meinung, Ansichten niedergeschrieben.
Ich bin der Meinung das hier jeder seine Ansichten kund tun darf solange der Anstand gewahrt wird.
__________________ Netter Gruss
Daniel
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14
01.12.2013 13:42 |
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raini69
Mitglied
 

![Köln -[Deutschland]-](images/kennzeichen/kennzeichen_d.gif) | K | ![Köln -[Deutschland]-](images/kennzeichen/kennzeichenb.gif) | RM | 1 | 2 | 3 | 4 |
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Hallo,
warum wird hier so Agressiv Diskutiert.
Ein Senator mit H-Kennzeichen.
Dateianhang: |
Foto0053.jpg (190 KB, 199 mal heruntergeladen) |
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15
01.12.2013 15:12 |
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raini69
Mitglied
 

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Sorry,
mein Fehler.
@Odcars deine erwähnte Aberkennung kann es auch hier geben. Aber trozdem ist es möglich. Und das war was der Trheadersteller gefragt hat. Z. ZT ist es mit den entsprechenden Vorgaben möglich.
MFG Rainer
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01.12.2013 15:32 |
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10gotti
Haudegen
  

![Pforzheim -[Deutschland]-](images/kennzeichen/kennzeichen_d.gif) | PF | ![Pforzheim -[Deutschland]-](images/kennzeichen/kennzeichenb.gif) | L | 7 | 1 | 1 | 5 |
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Ich muss Daniels Befürchtungen leider teilen. Zumal jetzt immer mehr ehemalige Brot- und Butterautos ins H-Kennzeichen fähige Alter kommen und der Finanzminister irgendwann auf den Trichter kommt, dass ihm ein paar Pfennige durch die Lappen gehen. Also werden entweder die Regeln verschärft oder die Altersgrenze höher geschraubt. Wenn dann die Grünen noch ihren Senf dazu geben, sehe ich schwarz für unser Hobby.
Gruß
Gotti
__________________ Wissen ist Macht, nichts wissen macht nix!
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01.12.2013 15:38 |
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