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Cali-Gera unregistriert
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Fragen zur Ascona Anmeldung |
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Hallo ertsmal an alle. Ich komme aus Gera und bin Calibra Fahrer.
Ich war am Sonntag in der Nähe von Erfurt unterwegs. Dort habe ich einen schwarzen Ascona B entdeckt. Ich fand den richtig geil.
Hab nur bisher keine Ahnung von solchen Altersklassen. Wie sieht das aus, ich will den Ascona normal anmelden. Was ist wenn er davor auf 07er Kennzeichen zugelassen war oder länger als 18 Monate abgemeldet ist?
Brauch ich da immer eine Vollabnahme? Kostenpunkt?
Schreibt bitte mal nen paar Ideen auf.
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0
14.09.2006 11:55 |
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Jens-Gsi16V
Routinier
 

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Ja, bei einer längeren Stilllegung als 18 Monaten ist eine Vollabnahme nötig. Was das aber kostet kann ich dir nicht sagen.
Gruß Jens
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1
14.09.2006 13:55 |
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jacz
Kaiser

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2
14.09.2006 14:34 |
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Cali-Gera unregistriert
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Danke, werd jetzt mal versuchen rauszubekommen. Wie das Auto vorher genutzt worde. War ja leider Sonntag und ich hab das Auto nur aus ein paar Metern gesehen.
Wie ist das nun, wenn das Auto auf 07er Kennzeichen (sollen die nicht wegfallen) angemeldet war und ich es wieder normal anmelden will? Musst das Auto beim 07er Kennzeichen auch zur HU?
Was ist Prüftechnisch der Unterschied zwischen normaler HU und Vollabnahme?
Danke (ich weiß, dass steht irgendwo im Netz, aber würde mich trotzdem freuen, wenn mir es jemand so sagt)
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3
14.09.2006 16:47 |
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CaravanLuxus
Kaiser
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Zur Info: Das 07-Kennzeichen ist KEINE Zulassung!!! Auch wenn das Auto auf 07 eingetragen ist, wird irgendwann der Breif verfallen.
Matthias
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4
14.09.2006 22:36 |
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cascona88
Mitglied
 
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Hallo, also der Unterschied zwischen "normalem" Tüv und einer Vollabnahme ist der, dass bei der Vollabnahme noch kontrolliert wird ob die eingetragenen Extras auch die sind die tatsächlich verbaut wurden (Teilenummern...). Außerdem werden die Motornummer, Fahrgestellnummer und solche Sachen aus dem Brief mit dem Fahrzeug verglichen (wird ja beim Tüv nicht gemacht). Bei mir kostete der Spaß ca. 15 Euro zusätzlich zur Tüv-Gebühr.
Gruß, cascona88
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5
15.09.2006 08:29 |
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Wolle
Haudegen
  

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Übrigens: Ab dem 1.3.07 wird die Frist von 18Monaten auf 7 Jahre hochgesetzt....d.h. Vollabnahme erst,wenn der Wagen länger als 7 Jahre abgemeldet ist
Wie sich das mit Autos verhält,die schon vor dem 1.3. eine Vollabnahme gebraucht hätten,kann ich aber leider nicht sagen
__________________ 78er Ascona B mit 20E, 81er Ascona B mit 13S, 80er Manta B Berlinetta 20S Automatik, 71er Diplomat 3.0E, 86er Rekord E 20S, 84er Rekord E mit 1.8i für den Alltag und noch einen 79er Oldsmobile Cutlass V8
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09.01.2007 17:40 |
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