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Flipper SR unregistriert
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Bei roten nummern is es den Schnittlauchs doch sowas von egal und außerdem kann ich bis zu 150 PS Leistung haben ohne eine veränderung an achs oder bremse. Ich würde mir aber vorne Innenbelüftete einbauen hinten genügt Trommel.
Gruß Flipper
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26.10.2004 11:32 |
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AsciFan
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 Original von Flipper SR
Bei roten nummern is es den Schnittlauchs doch sowas von egal und außerdem kann ich bis zu 150 PS Leistung haben ohne eine veränderung an achs oder bremse. Ich würde mir aber vorne Innenbelüftete einbauen hinten genügt Trommel.
Gruß Flipper
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falsch.
Mit den festen Scheiben also beim 1.6er darfst du nur maximal 90PS verbauen.
Die Kinderbremse 236er Innebelüftet ist eben durch das tolle Doppelvergaser Gutachten von dbilas bis 109kw zugelassen was ich aber eher verantwortungslos halte.
MFG
__________________ Klimakiller :
86er Ascona C CC 1.8E GT/SPORT 115PS
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26.10.2004 11:47 |
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Lars unregistriert
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 Original von Flipper SR
Bei roten nummern is es den Schnittlauchs doch sowas von egal
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Irrtum - wenn begründeter Verdacht besteht, wird so ein Auto genauso zum Sachverständigen weitergeleitet, worauf's dieser denn genauso wie bei jedem anderen Auto auch auf Verkehrstüchtigkeit hin überprüft. Und wenn dann als Ergebnis "BE erloschen" herauskommt, hat man denselben Ärger wie sonst auch.
Nur weil man mit 07 keinen TÜV braucht, ist das kein Freifahrtschein, sondern nur eine Abgabe der Verantwortung vom regelmässigen Tüv hin zum Fahrzeughalter (in Holland ist auch nicht alles erlaubt, nur weil's keinen TÜV gibt wie hier - der TÜV findet halt auf der Strasse statt, und wenn die Rennleitung einen dort rausfischt und Mängel feststellt, hat man den Salat).
Ein Grund, warum die meisten vernünftigen 07er-Fahrer trotzdem zum TÜV fahren - wenn was ist, kann man damit zumindest auch beweisen, daß man sich um sowas auch kümmert.
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24
26.10.2004 13:52 |
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mantagott unregistriert
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Und darum auch das polizeiliche Führungszeugnis.Damit man seine Seriösität untermauern kann.Dies war ein Originalzitat des zuständigen Sachbearbeiters meines Straßenverkehrsamtes.
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25
26.10.2004 13:57 |
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Flipper SR unregistriert
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Hi ihr,
ich komme jetzt grad vom TÜV und habe vor mir das Gutachten liegen der 49.Ausnahmegenehmigung. Ich habe mich ca. eine Std. mit dem Prüfer unterhalten und er hat mir eine sogenannte Kritische Liste ausgedruckt. Darin steht mein genauer Fahrzeug Typ und welche veränderungen bei der oben genannten Ausnahmege. durchgeführt werden dürfen und was zu beachten ist. Bei mir z.B. darf ein Motor bis 95 Kw eingebaut werden ohne was an der Hinterachse zu verändern. Vorderachse muß eine der leistung entsprechende Bremsanlage eingebaut werden und abgenommen werden.
D. h. innenbelüftete Bremsen vom Srint oder vom GT genügen.
MFG
Bis den Flipper
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26.10.2004 18:35 |
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Alex unregistriert
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Hier gibts ja mitllerweile heftige diskussionen.
Danke an ALLE, die IHRE KARREN illegal bewegen (Illegalbleibt illegal, auch wenn kein TÜV mehr benötigt wird). Dann kann ich meine Nummern ja Bald abgeben, weils diese dann nicht mehr geben wird.
VIELEN VIELEN DANK
Finde , man sollte wieder den TÜV einführen, ich brauchte damals bei der erstbeantragung auch noch TÜV, wurde aber mittlerweile abgeschafft.
Hier ein Auszug:
Zsung mit 07'er-Kennzeichen, Stand 2001
Wie gut informierte Oldiebesitzer trotz lückenhafter Aufklärung in den Medien bereits wissen, konnte sich die vielerorts angepriesene Nachrüstung gerade der Youngtimer in den mittleren Hubraumklassen mit einem G-Kat auch bei sofortigem Steuernachlass nicht mehr ganz bis zum Stichjahr 2001 amortisieren. Dann nämlich ist die Stufe 2 der Kfz-Steuerreform in Kraft getreten und auch die bislang teuer nachgerüsteten Fahrzeuge werden nach gegenwärtiger Absicht erneut mit höheren Abgaben belastet. Grund hierfür sind neue Grenzwerte im Bereich der Schadstoffemission, die nicht mehr von allen Abgasreinigungsanlagen erreicht werden. Wer seinen Cabrio ganzjährig oder saisonal begrenzt uneingeschränkt fahren will oder auch nur ein Fahrzeug besitzt, wird entweder die Strafsteuer zahlen müssen oder eine solche Kat-Nachrüstung zur Linderung der horrenden Abgaben an Vater Staat erwägen.
Ein Betrieb mit dem sogenannten H-Kennzeichen kommt derzeit für diese Fahrzeuge nicht in Betracht. Das hier erforderliche Fahrzeugmindestalter von 30 Jahren werden die ersten Ascona Cabrios erst im Jahre 2013 erreichen.
Eine denkbare Alternative bietet jedoch der mögliche Erwerb eines roten Oldtimer-Kennzeichens, ausgewiesen durch die Anfangsziffern „07“ auf roten Schildern. Dieses Kennzeichen kostet ca 200.--EUR Steuern im Jahr, unabhängig davon, wieviele Fahrzeuge damit bewegt werden.
Die Voraussetzungen, die zur Erteilung eines solchen 07-Kennzeichens führen, sind leider nicht bundesweit einheitlich geregelt. Vielmehr obliegt es den jeweils zuständigen Kfz-Zulassungsstellen vor Ort, ihre eigenen Spielregeln bei der Antragsbearbeitung aufzustellen. Obschon dieser Unübersichtlichkeit sind jedoch einige überregional wiederkehrende Richtlinien bekannt geworden. Sie sollen im nachfolgenden beschrieben werden, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch Änderungen am gleichen Ort sind schon bekannt geworden.
Als Einstiegsalter zur Eintragung auf „07“ gelten im Allgemeinen 20Jahre, die das Fahrzeug auf den Tag genau vollendet haben muss. Es reicht also nicht, dass sich das Fahrzeug im zwanzigsten „Lebensjahr“ befindet. Bei Nachweis eines besonderen Raritätenstatus‘ – Überlebensrate von bis zu 1000 Exemplaren laut KBA Flensburg – ist dieses Kennzeichen vereinzelt auch schon an 18 und 19-jährige Fahrzeuge ausgegeben worden.
Eine besondere „Spezialität“ ist das vereinzelt bekannt gewordene Ausklammern von Großserienfahrzeugen der Baureihen Golf I, BMW E12, MB W123 oder auch W114/115.
Zum besseren Verständnis darf ich an dieser Stelle einmal kurz auf den Bestimmungszweck dieses Kennzeichens eingehen:
Das rote 07-Kennzeichen ist eine Erfindung des ehemaligen Verkehrsministers Mathias Wissmann und als Sammlerkennzeichen im Sinne von Wechselkennzeichen gedacht. Nach Wissmann sollten ganze Sammlungen mit Fahrzeugen jenseits der 20-Jahres-Grenze im öffentlichen Straßenverkehr zwar rollfähig, nicht aber im Alltag bewegt werden dürfen. Schon allein deshalb fordern die meisten mir bekannten Zulassungsstellen zusätzlich ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug, bevor sie bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen das 07-Kennzeichen erteilen.
Was heißt aber nun „rollfähig“ im Sinne des Erlaubten?
Eine erste Antwort gibt zunächst das Gesetz in seiner 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO: Gestattet sind „Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts“ dienen.
Aus dem Juristendeutsch übersetzt heißt das im Klartext: Wie schon der zuvor beschriebene Bestimmungszweck dieses Kennzeichens beschreibt, darf man mal fahren, sollte jedoch nicht tagtäglich damit „herumgurken“. Bei Schnee- und Regenwetter sollte der Oldie sowieso im trockenen stehen. Auch Staufahrten zur Rush-Hour wirken irgendwie peinlich und sollten tunlichst vermieden werden. Die Fahrt zum Oldtimer-Stammtisch ist ok, Fahrten zur Freundin oder Arbeit sind es nicht. Die Routen zur Tankstelle oder Waschbox sind legitim. Zum Aldi fährt man aber mit diesen Schildern besser nicht. Das strikte Einhalten der Straßenverkehrsregeln, insbesondere der Geschwindigkeitsbeschränkungen, bleibt oberstes Gebot. Wer hier sündigt oder gar auf der Autobahn links außen links den Blinker setzt, hat nicht nur bereits mit seinem verstand, sondern sehr bald auch mit der Funkstreife ernsthafte Probleme. Das Kennzeichen ist dann meist endgültig weg – und es wir stets nur einmal vergeben. Zusätzlich erforderlich ist das Führen eines Fahrtenbuchs. Nach den Vorschriften reicht es aus, dass die unternommenen Fahrten nachträglich notiert werden. Die Behörde muss sich jedoch jederzeit die Einsichtnahme in dieses Buch vorbehalten und darf sich diese Aufzeichnungen bis zu einem Jahr später noch vorlegen lassen.
Ganz allgemein gilt: 07-Kennzeichen zählen auch in den Augen der Polizeibehörden noch eher zu den Ausnahmeerscheinungen im Straßenbild. Man fährt quasi „stadtbekannt“ und sollte dementsprechend auch oldtimergerecht mit seinem Fahrzeug umgehen.
Welche Voraussetzungen müssen nun vor Ort beim Erwerb dieses Kennzeichens vorliegen?
1. Der Wagen sollte nach der Intention des Gesetzgebers 20, darf im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) jünger oder muss in seltenen Einzelfällen auch älter als 20 Jahre sein.
2. Das Fahrzeug muss „vorübergehend stillgelegt“ sein (und entfällt deshalb auch nach zwölf Monaten automatisch in den nachfolgenden Statistiken des KBA Flensburg). Diese Stillegung ist obligatorisch, um eine verdeckte Doppelanmeldung zu verhindern.
3. In den meisten bekannten Erteilungsfällen mußte ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden. Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen müssen sich zwei oder mehr Alltagsfahrzeuge in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate ergänzen.
4. Einige wenige Zulassungsstellen stellen das Vorhandensein von mindestens zwei Oldies zur Bedingung und verweisen hierbei auf die Funktion dieses Kennzeichens als Wechselkennzeichen. Mit „07“ dürfen bis zu zehn, auf Sonderantrag beim zuständigen Regierungspräsidenten auch bis zu 20 Oldies im Wechsel bewegt werden.
5. Das Kennzeichen selbst, nicht das oder die einzelnen Fahrzeuge bedürfen eines speziellen Versicherungsschutzes für Old- oder Youngtimer. Die Prämie errechnet sich hier nicht – wie üblich – nach Fahrzeugalter, KW, Regional- oder Typenklassen, sondern allein nach dem Hubraum des hubraumstärksten Fahrzeugs. Ein Vergleich durch den Versicherungsmakler empfiehlt sich sehr, da nach meinen Erfahrungen je nach Versicherer doch recht starke Schwankungen bei der Prämie auftreten.
Die eigentlichen Probleme ergeben sich hier jedoch bei der Deckungszusage an sich: Wie schon einige Zulassungsstellen verweigern sich leider auch immer mehr Versicherer den oben genannten Großserienfabrikaten. Es muß also die geeignete Versicherungsgesellschaft vor der Antragstellung auf Erteilung des Kennzeichens bei der Kfz-Zulassungsstelle gefunden werden.
6. Neben einer Deckungszusage von Seiten des Oldie-Versicherers fordern einige Zulassungsstellen ein spezielles TÜV-Gutachten, das die Verkehrssicherheit des Oldies im Lichte eines – wenn auch eingeschränkten – Fahrbetriebs belegt. Dieses Gutachten kostet etwa 35,- EUR. Es ersetzt nicht die allgemeine Hauptuntersuchung nach § 29 StVO, sondern bleibt ein „07-Sondergutachten“.
Hinweis: Nach Erteilung des Kennzeichens sind die Oldies in den meisten Bundesländern (Ausnahme: Sachsen) von TÜV und ASU befreit.
Da aber etwaiger „Rest-TÜV“ verfällt, wird bei Wiederanmeldung des Fahrzeugs eine Vollabnahme fällig.
Soweit zu den Voraussetzungen. Wie stellt man nun den Antrag auf Erteilung des 07-Kennzeichens?
1. Zunächst ist das Einwohnermeldeamt aufzusuchen und dort ein Antrag auf Erstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses zu stellen. Hierbei wird über das Bundeszentralregister in Berlin geprüft, ob etwaige Verkehrsstraftaten vorliegen, die der Erteilung des begehrten Kennzeichens entgegenstehen. Das Einwohnermeldeamt ist anzuweisen, das angeforderte Führungszeugnis direkt an die Kfz-Zulassungsstelle zu übersenden, die die nachfolgende Antragstellung als örtlich zuständig bearbeitet.
2. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos durch das Verfassen einiger kurzer Ausführungen, mit denen der Wille des Antragstellers zur fortlaufenden Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen und Ausfahrten zu bekunden ist.
3. Die Kfz-Zulassungsstelle fertigt im Zuge der Antragstellung Kopien der Kfz-Briefe sowohl des Alltagsfahrzeugs, als auch der für das Oldtimerkennzeichen vorgesehen Fahrzeuge an.
4. Die Kfz-Zulassungsstelle fordert außerdem einen Auszug aus der Verkehrssünderkartei des Antragstellers beim KBA an und läßt sich die Anzahl der dort vermerkten Strafpunkte mitteilen. Je nach Strenge vor Ort sind bei Erteilung des 07-Kennzeichens bis zu fünf Strafpunkte zulässig. Es sind jedoch nicht wenige Zulassungsstellen bekannt, die strikt null Punkte einfordern und andernfalls die Erteilung verwehren.
Nach dem Eintreffen sowohl des Zentralregisterauszugs aus Berlin als auch der Auskunft zum Punktestand aus Flensburg wird der Antragsteller schriftlich zur Behörde geladen und ihm bei Vorliegen aller Voraussetzungen das rote Oldtimerkennzeichen erteilt. Gleichzeitig erhält er einen „Besonderen Fahrzeugschein“, in den die dem Kennzeichen zuzuordnenden Fahrzeuge unter Angabe der Fahrgestellnummer vom Sachbearbeiter eingetragen und vom Antragsteller unterschrieben werden. Dieses Fahrzeugscheinbuch wird regelmäßig zunächst für ein Jahr auf Probe erteilt, dann aber unbefristet verlängert.
Zwischen der Antragstellung und der Erteilung des Kennzeichens vergehen etwa sechs bis acht Wochen.
Allgemeines:
Das rote 07-Kennzeichen wird von nicht sonderlich fachkundigen Straßenhändlern gerne mit dem täuschend ähnlich gestalteten Händlerkennzeichen verwechselt und provoziert somit ungewollt lästiges Palaver an der Ampel oder auf dem Parkplatz. Das Händler- und das 07-Kennzeichen unterscheiden sich nämlich ausschließlich durch die Anfangsziffern „07“ oder „06“.
Freuen wir uns abschließend über die Existenz dieses Kennzeichens an sich. Nicht zuletzt der Initiative zahlreicher Oldtimervereine ist es zu verdanken, dass die bei einigen Versicherern und Zulassungsstellen vorgebrachte Formel, ein Oldtimer sei erst durch die verbliebene Reststückzahl von 1000 Fahrzeugen laut KBA Flensburg definiert, nunmehr endgültig vom Tisch ist.
Was bleibt, ist ein eklatanter Widerspruch der beiden Oldtimerkennzeichen in dieser Definitionsfrage zueinander. Nach dem H-Kennzeichen wird unser Cabrio erst ab einem Lebensalter von 30 Jahren „geadelt“. Nach der Definition zum 07-Kennzeichen erlangt er den selben Status schon mit 20 Jahren. Die Motive hierzu bleiben fraglich: Ist es die Ironie des Schicksals, ob rot oder schwarz - oder einfach nur das Desinteresse am Oldtimer in Berlin ?
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26.10.2004 19:28 |
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Alex unregistriert
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Notwendige Unterlagen:
Formloser Antrag auf Zuteilung des Kennzeichens unter Angabe der genauen Daten des Fahrzeuges für welches das Kennzeichen beantragt wird (Hersteller, Art, Fahrzeugidentifizierungsnummer, Baujahr).
Aussagefähige Nachweise über den Zustand des Fahrzeuges (z. B. Sachverständigengutachten, Fotos etc.). Gegebenenfalls muß das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Fahrzeugbrief.
Führungszeugnis des Antragstellers (kann direkt im Bürgerbüro beantragt werden).
Auszug aus dem Verkehrszentralregister (wird von der Behörde eingeholt).
Versicherungsdoppelkarte für rote Kennzeichen.
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer zugunsten des Finanzamtes
Nachweis über eine bestehende Bankverbindung (z.B. Bankkarte, Kontoauszug, Firmenbriefbogen etc.)
Hinweise:
Für Oldtimer ist keine Betriebserlaubnis gem. § 19 StVZO erforderlich. Überprüfungen bezüglich TÜV und AU sind ebenfalls nicht erforderlich. Der Halter haftet für den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges. Alle Fahrten sind in einem Fahrtenbuch einzutragen.
Zulassung durch Bevollmächtigte
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Gebühren:
Zuteilung eines roten Kennzeichens 43,50 EUR bis 222,90 EUR (je nach Anzahl der Fahrzeuge und des Verwaltungsaufwandes).
Neuer Fahrzeugschein/Heft 15,30 EUR
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26.10.2004 19:30 |
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Flipper SR unregistriert
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Hi Alex
man sieht du bist keiner von halben sachen natürlich werde ich WENN ich veänderrungen vornehme dann denke ich wird es nur der Motor sein und der muß eingetragen werden da bin ich deiner meinung ich liebe Opels von Bj. 65 bis 90 also werde ich solche Kennzeich nicht aufs spiel setzten denn ich will noch mehrere alte Opels fahren
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26.10.2004 19:38 |
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Alex unregistriert
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Hi,
will net nerven, aber hier bei mir gibts das damalige Gerichtsurteil zum Thema TÜV, da als anhang leider zu groß, kann ich bei interesse aber per mail versenden
Gruß Alex
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26.10.2004 19:43 |
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Alex unregistriert
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Habs mal verkleinert, hoffe man kanns lesen
Dateianhang: |
Doorboard1.jpg (22 KB, 85 mal heruntergeladen) |
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26.10.2004 19:46 |
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Alex unregistriert
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 Original von Flipper SR
Hi Alex
man sieht du bist keiner von halben sachen natürlich werde ich WENN ich veänderrungen vornehme dann denke ich wird es nur der Motor sein und der muß eingetragen werden da bin ich deiner meinung ich liebe Opels von Bj. 65 bis 90 also werde ich solche Kennzeich nicht aufs spiel setzten denn ich will noch mehrere alte Opels fahren
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Danke fürs Verständnis. Am Ende haben alle was davon
Gruß Alex
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26.10.2004 20:03 |
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Benno
Lebende Foren Legende


Zuletzt online: 15.04.2016 |

Level: 51 
Erfahrungspunkte: 12.394.677
Nächster Level: 13.849.320
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Also jetzt mal deutlich:
Ich will nix illegal umbauen oder meinen v6 mit serienbremsen fahren.......
Aber: Mein 1.8 e ist mittlerweile ein fall für die vollabnahme.
Ich habe die komplette bremsanlage vom v6 drin, und will ohne vorher tüv zu machen meinen wagen auf 07er Kennzeichen zulassen, Führungszeugnis und Punktekonto meiner frau ist ok ( ich hab 19.......) und nun will ich den wagen also zulassen und später dann noch den v6 reinhängen.
1.muss ich den motor dann noch irgendwo eintragen lassen ( ist kein thema.....neubrandenburg 117 euro, wenn alles gut gemacht ist )?
2. kann ich ohne tüv und vollabnahme zur 07er Nummer kommen?
3. gibts dann auch mehr versicherungschutz als nur haftpflicht? ( meine felgen sind mehr wert als der ganze wagen)
ok. Für echte Antworten wäre ich euch dankbar......wie gesagt es ist wichtig, da ich irgendwann nochmal mit dem teil fahren wollte, ohne saison oder kurzzeitkennzeichen und die höllensteuer+ versicherung und tüv bzw vollabnahme.
mfg, benno...............
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27.10.2004 11:05 |
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Flipper SR unregistriert
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Servus benno
Also ich hab gestren mein Gutachten bekommen und mich sehr gewundert weil: Der Tüv wollte sogar den orginal Radio haben da bin ich zum KÜS den hab ich 41.00€ in die hand getrückt er hat mein fahrzeug durchgesehen und ich bin ohne Mängel durchgekommen! Meine Veränderungen sind: Heckspoiler, Musikanlage und Alufelgen nicht so viel wie bei dir aber ich hab nen Kupel der hat nen Pokal gewonnen also ziemlich aufgemotzt der hat auch so das 07 erhalten aber nur bei KÜS
nicht Dekra o. Tüv hoffe konnte dir weiterhelfen viel Spaß noch .
Gruß Flipper
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27.10.2004 13:24 |
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Alex unregistriert
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 Original von Benno
2. kann ich ohne tüv und vollabnahme zur 07er Nummer kommen?
3. gibts dann auch mehr versicherungschutz als nur haftpflicht? ( meine felgen sind mehr wert als der ganze wagen)
mfg, benno...............
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Hi Benno,
theoretisch solltest du auch ohne Abnahme eine 07er erhalten können, aber mach dich mal auf eurem Straßenverkehrsamt schlau.
Der Versicherungsschutz lautet im alllgemeinen:
Haftpflicht: 100 % , wobei dieser immer bei 100 % bleibt, er sinkt nicht wie bei normalen Kennzeichen. Ob er steigt weiß ich nicht (hatte bis jetzt keinen Unfall).
Eine Teilkasko mußt du auch auf jeden Fall haben, sonst bekommst du das Fahrzeug gar nicht erst versichert, das wird dir deine Versicherung aber schon sagen.
Fazit: Eine Teilkasko ist Pflicht. Eine Vollkasko ist freiwillig, aber je nach fahrzeug ratsam.
Wenn du möchtest kann ich dir mal die Adresse und Tele von meiner Versicherung geben, war mit denen in den letzten 4 Jahren immer zufrieden, naja hatte ja auch noch keinen Schaden.
gruß Alex
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27.10.2004 20:38 |
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opelasconafan
Haudegen
  

Zuletzt online: 10.10.2019 |
Herkunft: Stuttgarter Raum |

Level: 46 
Erfahrungspunkte: 5.868.069
Nächster Level: 6.058.010
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RE: 07-Kennzeichen |
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hallo, leute
zum 07er kennzeichen hab ich auch noch ne frage.oder besser gesagt 2
sind diese auch tüvpflichtig alle 2 jahre bzw. abgasuntersuchung?meiner ist jetzt fällig und bevor ich unnötig geld ausgebe frag ich lieber mal euch.
Außerdem wollte ich nochmal wissen wie eure erfahrungen sind mit angehalten werden etc. glaubt die polizei wenn man eine probefahrt verbindet mit verwantschaftsbesuch oder essen gehen?was sagen da eventuell die landratsämter dazu???beulenfreie fahrt
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07.04.2005 14:22 |
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mantagott unregistriert
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RE: 07-Kennzeichen |
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Das mit dem Tüv ist regional unterschiedlich.Da würd ich mich bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt schlau machen.Bei uns im Kreis Soest (NRW) braucht man keinen Tüv.Man unterschreibt nur einen Wisch,daß das Fahrzeug nach eigenem Ermessen heraus verkehrssicher ist.(Ist ne Gesetzeslücke)
Zu den"Probefahrten"
u mußt ja ein Fahrtenbuch führen,wo jeder einzelne zurückgelegte Kilometer drin verzeichnet sein muß.Sollte dein Straßenverkehrsamt mal dein Fahrtenbuch kontrollieren wollen (ja,das dürfen die),könnte es massiv Probleme geben,wenn du z.b.innerhalb von 3 Monaten 8 Probefahrten drin stehen hast,die vielleicht zu Oma Hilde ins 500km entfernte Hamburg führen.
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07.04.2005 15:04 |
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Alex unregistriert
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Hallo,
07er Kennzeichen sind Deutschlandweit nicht TÜV-pflichtig, wurde 2002 abgeschafft, der Eigentümer ist selbst verpflichtet, das Fahrzeug verkehrstauglich zu halten, also auch keine Fahrzeugvorführungen notwendig, mit dem Brief einfach zum Straßenverk. und anmelden, vorrausgesetzt, man hat schon ein Kennzeichen beantragt
Allerdings darf die Polizei dir das Auto auch unverzüglich an ort und Stelle stilllegen, bei einer Kontrolle, wenn dies der Meinung ist, das das Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist.
Gruß Alex
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23.04.2005 10:44 |
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