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Umfrage: Wann zur Vollabnahme? |
Erst alles Umbauen, dann zur Vollabnahme! |
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9 |
81.82% |
erst Vollabnahme,umbauen,dann kann man die Umbauten auch von anderen Sachverständigern eintragen las |
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2 |
18.18% |
Insgesamt: |
11 Stimmen |
100% |
Informationen zur Umfrage |
Auswahlmöglichkeiten: 2 von insgesamt 2 Optionen. |
Diese Umfrage ist unbegrenzt gültig. |
Ascocruiser
... steht auf oben ohne...
 

Zuletzt online: 05.11.2023 |
Herkunft: Rheinland Pfalz |

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vollabnahme vor dem Umbau? |
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Will mich im Winter näher mit meinem Heliosblauen beschäfftigen.
Nu ist die Frage, da er seit 9 Jahren abgemeldet ist, mach ich erst eine vollabnahme und fang dann mit dem Umbau an, so das ich die einzelnen Umbauten auch von anderen Sachverständigern eintragen lassen kann (dekra,Tüma,Gtü usw) oder erst alles umbauen und dann vollabnahme bei Tüv Rheinland?
Aber was mach ich wenn denen ein einziges Teil nicht passt und mir somit den ganzen Umbau nicht Abnehmen wollen.
Geändert werden Räder, Fahrwerk und Motor/Bremse/Getriebe/tank usw halt von 1,6s auf C20NE oder XE.
Gruß,
__________________
Opel - Lego für Erwachsene
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0
09.08.2007 11:18 |
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RAMON 23
Haudegen
  

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Geh hin zu deinem Prüfer, sag ihm was du vorhast .
Dann wird er dich beim Aufbau beraten und dir schon sagen was geht und was nicht. So hab ichs gemacht und die Vollabnahme zum Schluss war ein Klacks. War auch ein Umbau auf XE mit allem drum und dran.
Gruss Ramon 23
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1
09.08.2007 12:59 |
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NSASCI
Foren As
   

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Normalerweise brauchst Du gar keine Vollabnahme.
__________________ Der Steilomat hat nun TÜV
www.ringschlampe.de
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2
09.08.2007 17:23 |
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Ascocruiser
... steht auf oben ohne...
 

Zuletzt online: 05.11.2023 |
Herkunft: Rheinland Pfalz |

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@Ramon23
Genau das ist das Prob, war bei drei Prüfer vom Tüv Rheinland und keiner von denen scheint in der Lage nen XE einzutragen. Weil der ja nicht im Umrüstkatalog drinsteht. Und man könnte den Ascona ja nicht mit einem Vectra vergleichen
. Der andere will ein Bremsen Gutachten erstellen für knapp 2000 euro
. Und der andere sagt immer: ja geil mach mal bau mal ein/dran, geht schon irgendwie, und wenn Du dann hingehst findet er doch immer irgendwas um es nicht einzutragen.
@nsasci
Aus welchem Grund bräuchte ich denn keine Vollabnahme
__________________
Opel - Lego für Erwachsene
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3
09.08.2007 23:15 |
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asci1986
Routinier
 

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Man braucht eine Vollabnahme, wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet ist und das ist er ja.
__________________ Opel Ascona C CC GT/Sport C20XE
www.tuning-freunde-heinsberg.de
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4
10.08.2007 07:06 |
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Sprint8V
König
   

Zuletzt online: 25.04.2025 |

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Selbst wenn er nur 4 Jahre abgemeldet ist braucht er eine Vollabnahme! Da er vor März 2007 abgemeldet wurde! Fahrzeuge nach diesem Datum können 7 Jahre ohne Vollabnahme abgemeldet bleiben!
Würde an Deiner Stelle erst die Abnahme machen Ihn ne Woche zulassen und dann mit dem Umbau starten.... so kannste ganz enstpannt dir nen Vernünftigen Tüv-Prüfer suchen der Ahnung hat!
MfG Alex.
__________________ ->Ohne das Salz der Niederlage, sind Siege ungenießbar!<-
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5
10.08.2007 10:41 |
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asci1986
Routinier
 

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Nein, nach das neue Gesetzt, ist kein Unterschied zwischen PKW's die vor oder nach März 2007 abgemeldet wurden. Erst nach 7 Jahre braucht man eine Vollabnahme.
Der blaue Ascona von mir, wahr auch ca. 5 Jahre abgemeldet gewesen und brauchte keine Vollabnahme.
Habe mich vorher auch bei einen Autoverkäufer erkundigt.
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6
10.08.2007 13:38 |
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Sprint8V
König
   

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Wie Du meinst....
Bei uns an der Zulasungsstelle werdens die am schalter wohl ehr wissen als nen Autoverkäufer!
Habe nämlich selber grad das Problem das mein Sprint jetz über 18 monate still gelegt ist und Ich jetz nichtmal mehr mein Nummernschild habe weil das auch gelöscht wurde!
MfG Alex.
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7
11.08.2007 10:51 |
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asci1986
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Wie gesagt bei mir war das kein Problem gewesen.
Ich kann das ja auch nur so erzählen, wie das bei mir war.
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8
11.08.2007 20:40 |
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NSASCI
Foren As
   

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Auch meier war 4 Jahre abgemeldet und brauchte keine Vollabnahme.
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11.08.2007 21:17 |
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Soundlord
Haudegen
  

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Hallo !!!
Was ist den nun richtig ???
War es bis dato nicht so, das man nach 18 Monaten Stilllegung eine Vollabnahme benötigt. Was ja auch erstmal vor ein oder zwei Jahren von 12 auf 18 Monaten geändert wurde.
Was ist den da jetzt schon wieder neu?
Hab ja das gleiche Problem.
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12.08.2007 09:22 |
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Sprint8V
König
   

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Hey könnt Ihr Mir das von eurer Zulassungstelle schriftlich geben?
Dann komm Ich auch um die Vollabnahme herum....
Habe wie gesagt sogar das Nr-Schild von Meinem Asci verloren weil er so lange abgemeldet ist.....
Mfg Alex.
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12.08.2007 11:37 |
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Soundlord
Haudegen
  

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Wer weiss den da nun genaues ???
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13.08.2007 11:10 |
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RAMON 23
Haudegen
  

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Also um mal Licht ins dunkel zu bringen.
Hab mal kurz mit " meinem " Dekra Ing. telefoniert.
Seit 1.April gilt für ALLE Pkw die Regelung mit den 7 Jahren.
Also sozusagen auch rückwirkend.
Betrifft dann eine WIEDERINBETRIEBNAHME, also im Prinzip so wie der Wagen abgemeldet wurde, mit allen Eintragungen.
TECHNISCHE ÄNDERUNG betrifft dann zb Ascocruiser.
VOLLABNAHME hab ich jetzt nicht gefragt, wann die nötig ist.Bei Ascocruiser also nicht.
Also hatte ich damals auch keine VOLLABNAHME, wie geschrieben, sondern eine TECHNISCHE ÄNDERUNG. Alle 3 Abnahmen aber nach
§21 in Verbindung mit §19.Nur mal so zur Begriffsbestimmung, für mich war's halt ne Vollabnahme....
PS. Ist mir grad noch eingefallen. Mit deutschem Brief geht das ganze auch noch länger als 7Jahre,wie auch immer.
Gruss Ramon 23
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13.08.2007 14:53 |
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Soundlord
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Das ist mal ne klare Aussage !! Vielen Dank Ramon 23
Da meiner jetzt 4 Jahre abgemeldet ist, und ich in der Zeit alles auf Vordermann gebracht habe, kann ich ja jetzt den TÜV-Prüfer ruhigen Gewissens zanken
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13.08.2007 15:05 |
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Ascocruiser
... steht auf oben ohne...
 

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äh ja, mir scheint ich müsste mal kontakt mit meiner zulassungstelle sowie Tüv aufnehmen.
Er ist ja schon wie gesagt 9 jahre abgemeldet.
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Opel - Lego für Erwachsene
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13.08.2007 17:24 |
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Ascocruiser
... steht auf oben ohne...
 

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War die Tage mal aufem TÜV, leider war/ist der zuständige Ingineur im Urlaub, aber so wie es ausschaut brauche ich wohl nur gültige HU/AU und das wars. Muß das aber vorher mit der Zulassungstelle klären.
Nach dem "neuem" Gesetz ist es wohl so, das wenn der Brief noch vorhanden ist, auch nach 7 jahren keine Vollabnahme nötig ist.
Aber wie gesagt, werde lieber bei der zulassungsstelle nachfragen, die sind ja bei mir bischen komisch.
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Opel - Lego für Erwachsene
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01.09.2007 23:10 |
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