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asconatorsten
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Abgasverhalten von Neuanmeldungen |
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Mal ne ganz blöde Frage. Ich weiß nicht ob ich da gerade was falsches im Kopf habe. Aber ich meine mal gehört zu haben das wenn man an einem Auto ein Vollabnahme (also neuanmeldung) machen lässt das dann die Abgaswerte mindestens Euro 1 sein müssen. Stimmt das? Das würde ja heissen das mal Katlose Fahrzeuge gar nicht mehr durch die Vollabnahme bekommen würde......
Wenn das so wäre, dann würden mich mal die genauen Unterschiede zwischen dem 20NE und dem C20NE interessieren. Kat, Hosenrohr und Lamdasonde ist klar. Am Motor selber sieht mir alles gleich aus. Wie siehts mit dem Steuergerät aus? Das müsste ja auch anders sein (wegen der fehlenden Lamdasonde)/weiß da einer genaues? Hat vielleicht mal jemand eine Steuergerätenummer vom C20NE? Dementsprechend wird der Kabelbaum ja auch anders sein (wegen der fehlenden Lamdasonde)
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0
09.08.2005 20:56 |
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Asconafuxx
Kaiser

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Hallo
Steuergerät ist das gleiche. Man benötigt nur einen anderen Kabelbaum, weil ein Kabel vom Steuergerät auf masse gelget ist (beim 20ne). Beim C20NE ist dieses Kabel nicht vorhanden, dafür aber der Lambdaanschluss.
Ps: von der euro1 pflicht bei einer Vollabnahme hab ich allerdings noch nichts gehört.
Gruß Lars
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1
09.08.2005 21:05 |
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DasTimo
König
   
User ist gesperrt
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das würde ja heissen das man scheunenfunde nicht mehr zulassen könnte.. damit würde man ja technischer kulturgut quasi zerstören.. ich glaubs nicht..
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09.08.2005 21:09 |
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mantagott unregistriert
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RE: Abgasverhalten von Neuanmeldungen |
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Torsten, bei einer Vollabnahme muß das Auto keine Euro1 erfüllen. Dann hätte ja kein Besitzer eines richtigen Oldies die Chance, das Auto nach jahrelanger Restauration zuzulassen erst recht nicht bei einer " H " Abnahme.Denn dieses Kennzeichen würde man nicht bekommen, wenn man z.b. in einen Commodore A einen C20 NE einbauen würde.
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3
09.08.2005 21:11 |
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mantagott unregistriert
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RE: Abgasverhalten von Neuanmeldungen |
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Anders sieht es aus, wenn man ein Fahrzeug besitzt, das noch nie angemeldet war.Dies könnte z.b. ein sofort nach Auslieferung eingelagertes Auto sein.Solche Fahrzeuge, egal wie alt sie sind, müssen mindestens die Euro 2 Norm erfüllen, sonst bekommt man sie nicht zugelassen.
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4
09.08.2005 21:19 |
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asconatorsten
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Dann hatte ich das im kopf gehabt von einem Auto was noch nie zugelassen war.
Wir hatten hier ja schonmal den Tread mit dem Ascona der noch nie zugelassen war und ich glaube da ging es darum das man den nicht so ohne weiteres wieder zugelassen bekommen würde
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09.08.2005 21:25 |
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asci H2016 unregistriert
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RE: Abgasverhalten von Neuanmeldungen |
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Wenn es eine richtige " Neuanmeldung " ist , muß das Auto einem gewissen aktuellem Stand entsprechen (ob Euro 1 oder 2 weiß ich nicht genau)
konkreter Fall : Ein Auto das Jahre lang auf einem Privatgelände z.B. Flughafen gefahren wurde und nie auf öffentlichen Straßen zugelassen war müßte als Tag der Erstzulassung z.B. Heute 8.8. eine gewisse Vorraussetzung nach heutigem Stand ( was genau weiß ich auch nicht ) erfüllen. Egal ob Bj. 70 , 80 , 90 oder oder....
Was Du meinst ist eine wieder Anmeldung nach längerer Stillegung.
Ich weiß nur nicht wie das aussieht wenn man keinen Schein mehr hat, der eine Frühere Anmeldung bestätigt ???????
Nicht ganz so alte Autos werden wohl über irgendwelche Datenbanken identifiziert werden
Aber wie sieht das mit sagen wir mal mit 50 Jahren alten " Scheunenfunden " aus ???
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09.08.2005 22:01 |
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Lars unregistriert
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RE: Abgasverhalten von Neuanmeldungen |
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 Original von asconatorsten
Mal ne ganz blöde Frage. Ich weiß nicht ob ich da gerade was falsches im Kopf habe. Aber ich meine mal gehört zu haben das wenn man an einem Auto ein Vollabnahme (also neuanmeldung) machen lässt das dann die Abgaswerte mindestens Euro 1 sein müssen. Stimmt das? |
Naja, keine Sorge, das Auto muß dem technischen Stand bei Erstanmeldung entsprechen.
Ist's vorher nie angemeldet gewesen, muß es wie gesagt allerdings rechtlich leider den heute gültigen Mindestmaßstäben entsprechen... und was die angeht, wäre glaube ich die AU noch das kleinste Problem.
Gäbe dann nämlich noch andere Hürden zu meistern: jene zwingende Vorgaben, was ein Fahrzeug von heute mindestens an Ausstattungsmerkmalen besitzen muß, um für die Straße zugelassen zu werden - wie das mit der Scheinwerfer-Leuchtweitenregulierung... na viel Spaß, rüste sowas mal nach an einem Auto, für das soetwas nie vorgesehen war...
>Ich weiß nur nicht wie das aussieht wenn man keinen Schein mehr hat, der eine Frühere Anmeldung bestätigt ???????
... solange das Fahrzeug eine Fahrgestellnummer aufweist, kann das KBA problemlos Auskunft erteilen darüber.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Lars am 09.08.2005 23:20.
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09.08.2005 23:18 |
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