Also was mir bekannt ist ist folgendes alle Wagen die seit dem 1.3.2007 abgemeldet wurden brauchen keine Vollabnahme nach 18 Monaten mehr denn die Freist wurde auf 7 oder 8 Jahre ausgedehnt.
Alle Fahrzeuge die vorher abgemeldet wurden müssen weiterhin nach 18 Monaten abmeldung zur Vollabnahme ausser sie haben noch gültigen Tüv.
Bitte berichtigt mich wenn ich hier was falsches erzähle aber ich meine das so die aktuelle Lage aussieht.
so ist mir das auch bekannt, alles was nach dem 01.03.07 abgemeldet wird kann 7 Jahre stehen ohne das der Wagen dann eine Vollabnahme brauch.
Und desweiteren gibt es auch was neues beim Ab- bzw. Stilllegen, die Kennzeichen sind nach 4 Tagen wieder Frei und nicht 18 Monate wie Früher. Gilt auch zeit dem 01.03.07
Ein TÜVler hat mir gesagt das das mit der Löschung des Breifes zusammenhängt, früher wurde der nach 18 Monaten beim KBA gelöscht. Nun wird das erst nach glaube 72 oder mehr gemacht. Glaube auch das Fahrzeuge jährlich zur ASU mussten nun nur alle 2 Jahre hin müssen.
Aber nochmal zur Vollabnahme es geht ja nur darum nen neuen Breif zu bekommen und da werden die dann einfach die Daten aus dem alten übernehmen ohne viel nachzuprüfen. Also nicht viel mehr aufwand als ne normale HU, denke nicht das die wie früher Motorennummern usw. vergleichen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Thomas am 24.03.2007 20:42.
Original vom ADAC
Änderungen im Zulassungsverfahren
Stillgelegte Fahrzeuge können ab 1.3.2007 einfacher als bisher wieder in Betrieb genommen werden. Nach bisheriger Rechtslage war nach Ablauf von 18 Monaten ein aufwendiges und damit teures Vollgutachten erforderlich, um eine Zulassung zu erhalten. Hierauf wird ab 1.3.2007 verzichtet, sofern das Fahrzeug nicht länger als 7 Jahre stillgelegt war. Vielmehr genügt eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung, um das Kfz wieder zuzulassen.
gruß
Rolf
__________________
The one and only LHD Vauxhall Cavalier MK2 Estate in the world
Hab da mal n Frage zu
was ist wenn ich 2 Autos stillgelegt habe wenn, in den ersten n motor (16v, v6 ,turbo) drin war und ich es in den 2 wagen verbaube wurde es laut Brief 1 ja schon mal eingetragen was ist nun mit den 2 wagen wo jetzt als drin ist?
der erste ist Schrott braucht er n vollabnahme oder reicht es mit beiden briefen zum tuv zufahren?