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asconatorsten
Lebende Foren Legende


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Kurzzeitkennzeichen |
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Da ich vor habe meinen Ascona bis zum Treffen fertig zu haben und damit auch zu erscheinen allerdings wohl keine Zeit für die Vollabnahme haben werde dachte ich an ein 5 Tageskennzeichen. Jetzt die Frage, kennt sich einer damit aus? Inwiefern muss das Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen Strassenverkehrstauglich sein? Also das die Bremsen funktionieren müssen und so das ist logo. Ich meine eher so Sachen wie Unterbodenbeleuchtung und andere Spielereien die nicht so ohne weiteres erlaubt sind. Und vor allem, muss ein Auto TüV haben um ein kurzzeitkennzeichen zu bekommen? Weil sonst müsste ich vorher noch die Vollabnahme versuchen.
Was gäbe es sonst noch für möglichkeiten ein Auto was seit 5 Jahren abgemeldet ist auf die Strasse zu bekommen?
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08.08.2005 19:48 |
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Platingold
Mr. Platingold
  

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RE: Kurzzeitkennzeichen |
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ich glaube mit dem Kurzzeitkennzeichen das kannst du knicken, dafür brauchst TÜV! AU auch im übrigen. Hast wohl nur die Chance ne Vollabnahme zu machen, oder mit nem Hänger zu kommen, was aber nicht so schön ist finde ich.
MFG Tobi
__________________ Willen zum Grillen
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15
08.08.2005 19:52 |
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cascona88
Mitglied
 
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Mit dem Kurzzeitkennzeichen brauchst du weder Tüv noch Au. Sonst bräuchte man auch keine Kurzzeitkennzeichen
Hab mir vor 2 Monaten welche genommen und damit die Vollabnahme und die Au beim Tüv gemacht. Die Zulassung + Kennzeichen hat glaube ich so um die 30 € gekostet, die Versicherung (Deckungskarte nicht vergessen) kostet 75 €. Die Versicherung bekommst du aber bei Anmeldung auf deinen neuen Vertrag bei der gleichen Gesellschaft anschließend gutgeschrieben.
Gruß, cascona88
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08.08.2005 20:01 |
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OUTLAW
Eroberer
  

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Hi
Ich hab halt 70 Euro für die Versicherung gezahlt.
Das Geld wurde mir aber hinterher(bei zulassung des Fahrzeugs)
zurück erstattet.
MFG Michael
__________________ Ascona B2,4I
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08.08.2005 20:05 |
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Wikinger
Lude

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Leute seit vorsichtig damit so rum zu fahren!!
Hatten von der Arbeit aus mal nem Kunden ein Auto mit Kurzzeitkennzeichen zur Probefahrt mitgegeben.
Die Polizei hat ihm das Auto stillgelegt weil der offene Luftfilter nicht eingetragen war!!Haben das von nem Anwalt prüfen lassen,ist rechtens so!!
Wenn man es ganz genau nimmt,muß an dem Auto zum fahren alles eingtragen sein!!
Wenn man damit zum TÜV oder ähnliches fahren will,muß man bei einer Kontrolle sogar nen festen Termin vorweisen können!!
Hard,aber so lautet das Gesetzt!!
Wenn man also auf einen genauen Beamten trifft,hat man Pech!!
Also in jedem Fall vermeiden mit einem zu auffälligen Auto ne Welle zu machen!!
__________________ Zeit zu gehen.......
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08.08.2005 21:59 |
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Platingold
Mr. Platingold
  

Zuletzt online: 03.08.2019 |

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also das hat mir ne Muschi beim TÜV erzählt, hat sie wohl Scheiße erzählt...
__________________ Willen zum Grillen
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08.08.2005 22:18 |
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bimirob unregistriert
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 Original von Platingold
also das hat mir ne Muschi beim TÜV erzählt, hat sie wohl Scheiße erzählt... |
Wahrscheinlich hat die selber keine Ahnung.
Die Kennzeichen sind nix anderes als die Roten Nummern wie´s sie früher gab. Nur zur Überführung, TÜV fahrten oder Probefahrten. Man darf mit den dingern nicht 5 Tage durch die Gegend kacheln wenn nix eingetragen ist.
@Wikinger
Normalerweise sind die auch für Probefahrten gedacht. Wo ist der Kunde denn hingefahren? Im Urlaub?
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08.08.2005 23:07 |
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Wikinger
Lude

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@ bimirob
Kennst das doch,rote Nummern alle unterwegs!
Dann machen wir das so!
Ne,den haben sie paar Straßen weiter gestoppt weil er wohl wie ne Sau gefahren ist!!
__________________ Zeit zu gehen.......
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09.08.2005 08:59 |
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bimirob unregistriert
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Gut,dann kann man es auch nciht als Probefahrt ansehen. Man muß schon ordendlich fahren. So wie du sagtest: Nicht die Welle machen.
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09.08.2005 09:02 |
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Wikinger
Lude

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So siehts aus!!
__________________ Zeit zu gehen.......
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09.08.2005 09:08 |
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cascona88
Mitglied
 
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Also ich hab bei mir die 5 Tage voll ausgenutzt. Allerdings bin ich vollkommen normal gefahren (um nicht unnötig aufzufallen) und insgesamt auch maximal 150 km. Hatte auch immer die Werkzeugkiste im Kofferraum stehen, um im Falle des Falles eine Rechtfertigung für ne Testfahrt zu haben
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09.08.2005 13:03 |
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mantagott unregistriert
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Bei uns im Straßenverkehrsamt wird immer gefragt, wofür ich die Kennzeichen haben will, also für ne Überführungsfahrt (dann muß ich Start und Zielort angeben) oder ne Testfahrt.
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09.08.2005 16:42 |
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rotti unregistriert
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5 Tageszulassung |
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hallo
wollte mal fragen wies aussieht mit so an zulassung auf ein treffen zu fahren
mfg
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20.11.2005 22:55 |
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Mantabraut

Deckenmonster
 

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also,ich fahre regelmäßig mit kurzzeitkennzeichen rum,wie hätten wir sonst die sachen zum tobi bekommen
ich fahre jetzt auch schon seit 5 jahren mit solche kennzeichen zu treffen,ohne tüv und so.
wenn du nur mit dem auto zum tüv willst,kannste dir auch ne normale doppelkarte von der versicherung holen und so zum tüv fahren,mußt die karte aber dann bei haben,mann sollte danach das auto eigendlich anmelden,es geht wirklich habe schon abgemeldete autos aus andere kreise geholt,und hab nie ärger bekommen
bei uns kostet die versicherung 65€ die schilder 9.98€ und die anmelde gebühr beträgt10.50€.
__________________ opelfahrer haben immer recht
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21.11.2005 14:31 |
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asconatorsten
Lebende Foren Legende


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Ich zahle für die Versicherung 50€ (bei Versicherungsabschluss innerhalb einer gewissen Zeit wird der Betrag ertstattet) und für die Schilder 10,50€. Die Anmeldegebühr kostet bei mir auch 10,50€.
Laut meiner Versicherungstante darf man damit rum fahren wie man lustig ist (also egal wohin, weswegen und so). Wie es mit dem Ausland aus sieht das weiß ich leider nicht.
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22.11.2005 20:58 |
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ASCI_POUL
Herzchen´s Papa
 

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Herkunft: Clausthal-Zellerfeld |

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 Original von asconatorsten
Ich zahle für die Versicherung 50€ (bei Versicherungsabschluss innerhalb einer gewissen Zeit wird der Betrag ertstattet) und für die Schilder 10,50€. Die Anmeldegebühr kostet bei mir auch 10,50€.
Laut meiner Versicherungstante darf man damit rum fahren wie man lustig ist (also egal wohin, weswegen und so). Wie es mit dem Ausland aus sieht das weiß ich leider nicht. |
Im Ausland darf man nicht mit Kurzzeitkennzeichen fahren. Egal welsches Land. Die Kurzzeitkennzeichen sind nur für Deutschland gültig. Wenn man ein Auto ins Ausland brigen will, dann holt man Exportkennzeichen. Sind von der Versicherung her günstiger als Kurzzeitkennzeichen. Jedoch muss man bei der Zulassungstelle angeben in welches Land das Auto exportiert wird. Gleichzeitig wird der Fahrzeugbrief entwertet, d.h. es wird im Fahrzeugbrief ein Vermerk gemacht, dass das Auto nach Land X exportiert wird. Bei Umbauten (z.B. größerer Motor, Spoiler usw) ist es ratsam alles vorher eintragen zu lassen. Viele "Ausländer" kaufen sich ja z.B. ein kleines Auto und bauen dann hier in Deutschland das Auto auf. Dann zum TÜV alles eintragen lassen und das Auto exportieren.
Noch ein Unterschied: bei Kurzzeitkennzeichen muss man hier in Deutschland einen festen Wohnsitz haben, sonst bekommt man keine Kurzzeitkennzeichen. Bei Exportkennzeichen braucht man es nicht.
Die Versicherungsprämie die man bei Kurzzeitkennzeichen, werden normalerweise dann zurückerstattet, wenn man das Auto direkt nach Ablauf und wenn die Kennzeichen noch gültig sind, das Auto bei der Versicherung anmeldet. Die Versicherungen haben hier verschiedene Zeitspannen. Einfach vorher bei der Versicherung nachfragen.
 Original von Wikinger
Kanns nur wiederholen,seit vorsichtig damit!!
Passiert nen Unfall mit nicht eingetragenen Sachen,ohne mit festem Termin auf dem Weg zum TÜV zu sein,zahlt die Versicherung nicht!! |
Wenn man mit ein abgemedeltem Auto zum TÜV will, dann braucht man keine Kurzzeitkennzeichen, sondern einfach die alten Kennzeichen anbauen und dann mit doppeltkarte auf dem direktem Wege zum TÜV damit. Anschließend zur Zulassungsstelle. Ein kurzes Anhalten bei der Tankstelle ist z.B. nicht erlaubt. Schlechte Karten hat man, wenn das Auto die HU-Prüfung nicht besteht. Dann hilft nur Kurzzeitkennzeichen, um nach Hause zu fahren. Diese Auskunft habe ich letzte Woche von der Polizei in sowohl Clausthal-Zellerfeld, Goslar und die Zulassungsstelle in Goslar erhalten.
Will man allerdings das Auto vorher in der Werkstatt fahren, dann geht es nur mit Kurzzeitkennzeichen.
Ach und noch was: nimm bloß nicht die Versicherungen bei den Zulassungstellen, weil die sind teurer als die "Hauseigener" Versicherungen.
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23.11.2005 10:37 |
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