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askaom
Haudegen
  

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EU-Papiere |
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Hi,
Mein Anliegen hat jetuzt nicht direkt mit dem Tüv zu tun, sondern betrifft die neuen EU-Fahrzeugpapiere.
Das Thema sorgt ja mal mächtig für Konfusion, weil keiner durchblickt!
Hat hier schon jemand damit Erfahrungen gemacht??
Gruß Alex
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0
06.11.2005 23:52 |
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Shelby
Tripel-As

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Hi, askaom...
Erfahrungen hab ich persönlich noch keine mit den neuen Papieren gemacht, da ich zur Zeit nicht mobil bin. Aber vielleicht hilft Dir der Link vom ADAC
schonmal was weiter.
Hatte auch 'n Kurzbericht in der November-Ausgabe (Seite 8, Papiere) gelesen.
Greetz
Shelby
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1
09.11.2005 13:50 |
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Lurchi77
Admin zur Arbeit treiber

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Hi,
Erfahrungen hab ich damit zum GLÜCK noch nicht gemacht aber ganz ehrlich, ich muss damit keine Erfahrungen machen um zu wissen das alles NOCH komplizierter wird....
Zb soll es keine Eintragungen mehr in die Fahrzeugpapiere geben....wir sollen die ABE´s mitführen....klaaar...hat einer mal eben ne ABE fürn XE im ascona....
das Tüv-Gutachten mitzunehmen könnte dann beim Verlust zu einem teuren spass werden.....
Bei den ABE?s genauso...wenn die weg sind können wir den Geldbeutel gaaaaaaanz weit aufmachen...freut euch...wir sind in Deutschland - dem Land der -verschlimmbesserer-.....
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2
09.11.2005 17:21 |
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Snatch
König
   

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Ganz stimmt das nicht! Kommt immer auf die laune der tanten beim Amt an! mein fahrwerk steht im schein! Das einzige was 100% nicht im schein steht sind wenn reifen da kriegste nen extra zettel! Wenn du eine nette erwischst trägt sie dir die sachen in den schein ein falls nicht kriegst nen DinA4 Blatt mit nem stempel wo das draufsteht!
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DIE SIND ALLE SO KRANK
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3
09.11.2005 17:25 |
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Lurchi77
Admin zur Arbeit treiber

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naja...wenn ivh mich auf die launen von den tanten verlassen muss, bin ich verlassen....da kann ich eher darauf hoffen das ich im lotto gewinne....
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4
09.11.2005 17:29 |
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Snatch
König
   

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Ja dann Drucken sie dir nen DinA4 Blatt aus mit stempel und unterschrift was du immer mitführen mußt!
__________________
DIE SIND ALLE SO KRANK
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5
09.11.2005 17:32 |
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Wikinger
Lude

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Locker bleiben!!
Einfach den alten Brief oder Schein im Fahrzeug mitführen und alles ist gut!!
__________________ Zeit zu gehen.......
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6
09.11.2005 17:33 |
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Lurchi77
Admin zur Arbeit treiber

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den alten brief & schein mitfüren, gute idee....nur wenn da noch nix eingetragen ist ????
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7
09.11.2005 17:51 |
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Wikinger
Lude

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@Lurchi
.....dann erhälst du ja bestimmt nen Schreiben nach der Abnahme wo die Sachen aufgeführt sind denk ich!
__________________ Zeit zu gehen.......
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8
09.11.2005 17:55 |
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Interceptor unregistriert
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So Jungs und Mädelz,
ich habe sie leider schon, diese schicken, hässlichen EU-Dokumente.
Hab am letzten Freitag mein Vectra wieder zugelassen und da war es unumgänglich mit den EU-Papieren.
Also Eintragungen nach §19.3 oder §21( Fahrwerke, Felgen,Lenkräder, Spoiler usw.) werden mit übernommen in den Teil 2. Also den Fahrzeugschein. Reifengrösse ist nur eine aufgeführt. Neuerdings wird die Farbe in Worten ausgedrückt und nicht mehr in Form einer Zahl. Bei meinem Steht jetzt GRAU. In dem jetztigen Brief stehen max. 2 Halter drin, mehr nicht. Auch sind dort keine Eintragungen und Reifengrössen mehr verzeichnet. Es sind allein einzig die technischen Daten vom Fahrzeug vermerkt. Werde die Dokumente von mir mal scannen und dann könnt ihr es euch mal anschauen.
Sollten Eintragungen in die Fahrzeugdokumente nachgetragen werden, bekommt man das Abnahmeprotokoll wieder ausgehändigt. Vor der neuen Regelung hat das Amt diese einbehalten und selber in der Akte geführt. Ab der neuen Regelung ist der Halter in der Beweispflicht und nicht mehr das Amt. Auch bei Wieder- oder Neuzulassung von Fahrzeugen mit EU-Papieren, gilt der Brief nicht mehr als Eigentumsnachweis. Es muss der Kaufvertrag vorgelegt werden.
Wenn ihr euer Fahrzeug, welches noch den alten Brief besitzt, um-oder abmeldet bzw. anmeldet. LASST EUCH EUREN ALTEN BRIEF WIEDERGEBEN: 1 wegen den eventuellen Sondereintragungen
2 wegen den Reifengrössen
3 Vorbesitzer
4 ES IST EUER EIGENTUM
Wenn solch Sumpfkuh vom Amt sich weigert
oder
aber meisst rücken sie ihn raus. Machen sich meisst noch ne Kopie für die Akte und gut ist.
Passt aber bei solch Amtswegen auf, dass auch alle Eintragungen, nach oben genannten Paragraphen übernommen werden. Bei mir hats erst beim 3. mal geklappt, nachdem das Fahrwerk 2mal drin stand.
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9
09.11.2005 22:03 |
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askaom
Haudegen
  

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Hi,
also, mittlerweile hab ich mal ans KBA geschrieben, und Fragen gestellt, und zurück kam dies:
Zitat:
Kraftfahrt-Bundesamt
223-201
Sb.: Frau Hennig
Sehr geehrter Herr Hopp,
leider sehe ich mich nicht in der Lage, Ihre Fragen zu beantworten. Bitte wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde, die Ihnen sicherlich Auskünfte geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Renate Hennig
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
E-Mail: referat22@kba.de
Internet: www.kba.de
Also nachgehakt, und dann das erhalten:
Zitat:
Sehr geehrter Herr Hopp,
ich weise zunächst darauf hin, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für den Vollzug der Zulassungsvorschriften nicht zuständig ist. Hierzu gehört auch die Ausgabe der neuen harmonisierten Fahrzeugdokumente anstelle der bisherigen Fahrzeugdokumente alter Art und die Übertragung der erforderlichen Daten in die neuen Fahrzeugdokumente. Dies ist Aufgabe der hierfür durch Landesrecht für zuständig erklärten unteren Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden). Meine Ausführungen können daher nur der eigenen Meinungsbildung dienen.
Für das Ausfüllen der seit dem 01.10.2005 zu verwendenden neuen harmonisierten Fahrzeugdokumente und das Übertragen der Fahrzeugdaten aus den Fahrzeugdokumenten alter Art hat das KBA für die Zulassungsbehörden einen entsprechenden Leitfaden herausgegeben, in dem die Vorgehensweise beschrieben ist.
So sind z. B. Angaben aus einem Einzelbetriebserlaubnisgutachten in die Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer 22 zu übernehmen. Dies gilt auch für Eintragungen aus Ziffer 33 der Fahrzeugpapiere alter Art.
Hinsichtlich der erhobenen Gebühren weise ich darauf hin, dass diese von den Zulassungsbehörden nicht willkürlich erhoben werden können, sondern sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr richten.
Ich kann Ihnen bei Fragen im Zusammenhang mit den neuen Fahrzeugdokumenten bzw. bei Unklarheiten mit den im Zusammenhang mit der Ausgabe der Fahrzeugdokumente erhobenen Gebühren daher nur empfehlen, sich mit Ihrer Zulassungsbehörde in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Rainer Hellige
Kraftfahrt-Bundesamt
Sachgebiet 222
Tel.: 0461 316 1465
Fax: 0461 314 1743
mailto: rainer.hellige@kba.de
Naj, habe mich parallel dazu auch an die Zulassungsstelle gewendet, worauf ich das bekam:
Zitat:
Sehr geehrter Herr Hopp,
es ist nicht richtig, dass bisherige Eintragungen im Brief nicht mehr anerkannt werden und somit neu abgenommen werden müssen. In den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) werden jedoch (aufgrund der EU-Bestimmungen) nicht immer alle bisherigen (nationalen deutschen) Daten eingetragen.
Es ist ebenfalls nicht richtig, dass bisherige Eintragungen auf Wunsch bei jeder Anmeldung aufgenommen werden können und jede Eintragung dann nochmals 10EUR Gebühr kostet. Generell kann gesagt werden, dass bei einer Umstellung auf neue Fahrzeugpapiere entweder die bisherigen Daten mit übernommen werden oder der bisherige alte (ungültige) Fahrzeugbrief dem Fahrzeughalter als Nachweis wieder mitgegeben wird.
Zukünftig sind dann nur noch Änderungen nach § 21, § 19 Abs. 2 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) eintragungspflichtig. Änderungen nach § 19 Abs. 3 StVZO nur, wenn laut technischem Gutachten erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Ludwigsburg
Fachbereich Kfz-Zulassung
Michael Jedinat
Bin ja mal gespannt, was da noch rauskommt!
Gruß Alex
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10
09.11.2005 23:13 |
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Catmusic
Routinier
 

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moin
als wegen den papieren nochmal.
ich habe mein baby auch erst angemeldet nachdem die neuen papiere ausgegeben wurden. im alten brief/schein waren alle reifenkombis eingetragen. im neuen stehen nur noch die trennscheiben drinn (winterpellen).
auf meine frage wie ich denn bei einer kontrolle nachweisen soll das ich die dicken schluffen fahren darf kam nur ein achselzucken und die aussage ich soll den alten brief spazieren fahren.
laut unserem dorfsheriff soll ich einfach die gutachten ins handschuhfach legen und bei einer kontrolle vorzeigen.
selbst nach so langer zeit mit den neuen papieren blickt immernoch keiner richtig durch.
mit meiner abgasanlage hab ich mit meinem tüv-prüfer gesprochen und der meinte: solange das ding nicht übersteht und mehr als 99db macht könnte ich fahren was ich will. achso, abfallen oder schleifen darf sie aber auch nicht.
also immernoch völlige unklarheit.
irgendwo habe ich mal gelesen das alles mit einer E4 nummer gar nicht eingetragen werden muss.
na mal sehen was da noch auf mich zu kommt. bis jetzt habe ich mich erfolgreich gegen eintragungen wehren können.
in diesem sinne
mfg Cat
__________________ Die Welt ist ein Irrenhaus, und bei mir ist die Zentrale!
Gott fährt Ascona.
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14.01.2007 14:39 |
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asconafreak unregistriert
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Interessanter Punkt zu dem Thema laut ADAC:
 Vor einer Umstellung der Zulassungspapiere (z.B. bei Halterwechsel, Wohnortwechsel): Bisherige Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) kopieren. Diese Kopien später zusammen mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Fahrzeug mitführen. Damit können mögliche Zweifel beim Reifenkauf oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Polizei leichter beseitigt werden. Dies ist auch eine Hilfestellung für die Polizisten. Sollten Zweifel bleiben, müssen die Beamten den Nachweis führen, dass die konkrete Fahrzeugausstattung nicht zulässig ist. |
Viel Spaß Herr Wachtmeister!
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12
14.01.2007 15:02 |
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