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Eddy_piter
Jungspund
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AU Plaketten |
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Hey @ all,
wisst Ihr schon dass neuste? ab 2010 sollen keine AU-Plaketten auf dem vorderem Kennzeichen verklebt werden! Es gibt dann nurnoch eine Prüfbescheinigung mit einem Siegel & einer Unterschrift... meiner Meinung nach totaler Schwachsinn
Nja unser Land muss sich immer was neues einfallen lassen!
Grüße
Eddy
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0
14.12.2009 19:13 |
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ascona 16v
Routinier
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ja das wußte ich auch schon.
na das sieht denn schön blöde nur mi ein siegel drauf.naja müßen wir halt mit leben.
denn kommt da halt n kleinesschwarzes eisernes kreuz rauf.grins lach.
mfg ascona 16v
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1
14.12.2009 19:16 |
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C-Turbo
Klugscheißer
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ja die sache ist schon lange klar.#
es ist ja jetzt schon so das obd fahrzeuge au und hu in einem monat haben müssen, und diese massnahme soll das bei allen autos angleichen.
heißt also: die AU gehört nun zur HU, somit fällt die vordere plakette weg.
(da ist dann platz für strichcodes etc für mauterkennung zum beispiel, naja mal sehen)
ob nun beides an einem tag geschehen muss kann ich nicht sagen, aber ich hoffe un denke das man ne au machen kann, einen zettel bekommt und dann auch woanders zur HU kann!
Wir werden sehen!
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2
14.12.2009 19:22 |
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ascona 16v
Routinier
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na ich mache immer HU und AU zusammen beim tüver.das ist denn immer ein abwasch.
mfg ascona 16v
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3
14.12.2009 19:25 |
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Eddy_piter
Jungspund
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Ja Klar mach ich auch immer zusammen... Schaff ja in einem Autohaus...
nja ich habs erst letzte Woche erfahren..
bin mal gespannt wie des bei den anderen ankommt... nja...
mir egal... Mein Asci hat noch 2 Jahre lang TüV
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4
14.12.2009 21:05 |
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manuelreuter
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Habe jetzt so einen weißen Stempel gesehen,Sieht ja mal sehr bescheiden aus, also ich werde bei der Gelegenheit ein neues Kennzeichen ordern.
__________________ Ascona C
Bin nicht hier um mich beliebt zu machen
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5
24.01.2010 23:04 |
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C-Turbo
Klugscheißer
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mein winterauto mus nächsten monat auch hin, werde dann wohl auch nen neues holen für vorne!
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6
24.01.2010 23:21 |
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Asconator
Doppel-As
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Hallo, ja also das mit der "neuen Regelung" ist ziemlich bescheiden.
Soweit ich das weiss, bedeutet das, dass man die Abgasuntersuchung zwar nach wie vor überall machen kann und mit der Bescheinigung zum TÜV fährt und da seine Hauptuntersuchung macht, wenn man nicht von vornherein beides zusammen machen lässt. MNan ist allerdings zeitlich gebunden und muss innerhalb von vier Wochen zum TÜV. Somit kommen verscheidene Daten mit AU/HU nicht mehr vor, mehr isses nicht.
Blöd ist halt, dass die alten Kennzeichen dann so ne Blende bekommen, wo vorher die AU-Plakette klebte, wie soll das aussehen?!
Nen Kollege von mir hat letzten Monat sein Auto auf Saison angemeldet, da er den ja eh erst diese Jahr im April fahren darf, hat er auf die Plakette für die AU vorne direkt verzichtet, damit er sich die neuen Platten nicht direkt versaut, mitgedacht...
Naja und sich da irgendwas draufzukleben ist definitiv verboten, da denke ich an so nen Fall, wo sich jemand den Buchstaben unter dem Eurozeichen auf dem Kennzeichen geändert hat, das gab mal richtig Ärger, weil bei nem Blitzfoto oder so nicht eindeutig erkennbar wäre, welchem Land der EU das Fahrzeug zuzuweisen ist
Genauso wie viele sich nen BVB Sticker oder nen Opelsticker über das Eurozeichen kleben, nicht erlaubt. SInd ja amtliche Siegel bzw. amtliche Kennzeichen, die darf man nicht einfach verändern...
Meiner Meinung nach ist das mit den Umweltplaketten ja auch der größte Müll, ne Idee wäre ja, wenn es kleine Umweltplaketten gäbe, die dann aufs Kennzeichen kommen, da wo die AU-Plakette klebt, dann hat man automatisch bei Halterwechesle und neuen Kennzeichen das "richtige" Kennzeichen auf der Plakette oder halt andersrum... Wie viel ich sehe, die ne Plakette in der Scheibe haben und das Kennzeichen ist nen anderes wie an dem Fahrzeug, mich selbst stört es bei meinem nicht, aber das Gesetz besagt ja was anderes, als ob sich die Abgasnorm durch den Zulassungsbezirk ändert...
Ok, viel Text...
Grüße, Denis
__________________
Ascona C GL 1,3S, Bj. 84, Rot
OSC Lünen e.V.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Asconator am 25.01.2010 15:05.
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25.01.2010 15:03 |
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Storm 88
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Original von Asconator
Hallo, ja also das mit der "neuen Regelung" ist ziemlich bescheiden.
Soweit ich das weiss, bedeutet das, dass man die Abgasuntersuchung zwar nach wie vor überall machen kann und mit der Bescheinigung zum TÜV fährt und da seine Hauptuntersuchung macht, wenn man nicht von vornherein beides zusammen machen lässt. MNan ist allerdings zeitlich gebunden und muss innerhalb von vier Wochen zum TÜV. Somit kommen verscheidene Daten mit AU/HU nicht mehr vor, mehr isses nicht.
Blöd ist halt, dass die alten Kennzeichen dann so ne Blende bekommen, wo vorher die AU-Plakette klebte, wie soll das aussehen?!
Grüße, Denis |
war letzte woche gerade mit unseren vectra beim tüv und er hat mir das genauso erzählt
ich find das nun nicht so schlimm!!
mein tüver hat die plakette vorsichtig abgemacht und dann gleich mit reiniger
die klebereste weg gemacht nun sieht es halt etwas leerer auf dem kennzeichen aus...
und was kommt bei euch für eine blende auf das kennzeichen
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GOTT SEI DANK - GEISTESKRANK
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25.01.2010 16:31 |
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manuelreuter
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25.01.2010 21:15 |
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Mayer
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Ist das dieser Hartplastig scheiß?
Habe ich auch schon ma in live gesehen sieht echt bescheiden aus
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11
25.01.2010 21:19 |
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manuelreuter
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25.01.2010 21:20 |
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Mayer
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13
25.01.2010 21:35 |
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Chips
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Aufkleber |
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lasst uns doch selber aufkleber entwerfen und aufkleben!?
Da sagt doch keiner (ausser polizei und dieser tüv) dagegen.
Eisernes Kreutz
Ascona 4 ever
oder
ab sofort Abgasfrei...
__________________ Ascona GT 1,8i cabrio
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26.01.2010 21:07 |
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jan
Tripel-As
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15
27.01.2010 08:37 |
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Ascona133
Foren Gott
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naja so bekloppt find ich das nicht. es ist schon richtig so, dass man keine Veränderungen am Kennzeichen durchführen darf.
__________________ Typreferent für "Ascona-C" der Alt-Opel-Interessengemeinschaft von 1972 e. V.
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16
27.01.2010 09:25 |
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Chriss
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Hab da noch den Text aus nem Forum wo ich das schon mal geschrieben habe.
Zitat:
Hannover, 23. Oktober 2009 – Ab dem 1. Januar 2010 bekommen Autofahrer beim TÜV keine AU-Plaketten mehr auf das vordere Kennzeichen geklebt. Der Grund: Die Abgasuntersuchung (AU) wird zum integralen Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU).
Aus nach fast 25 Jahren
Im Jahr 1985 wurde die damalige Abgassonderuntersuchung, kurz ASU, eingeführt. Hintergrund war die zunehmende Ausrüstung der Pkw mit Katalysatoren. 1993 wurde die ASU zur AU und auch für Dieselfahrzeuge relevant. Gleich blieb die sechseckige, farbige Plakette, die in Logik und Farbgebung des HU-Nachweises folgte. Das alles ist bald Geschichte, weil die Abgaskontrolle im Amtsdeutsch der Straßenverkehrszulassungsordnung als „Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigungssystems UMA“ in die HU integriert wird. An dem Prüfverfahren ändert sich jedoch nichts.Gültig ist die neue Regelung für alle Prüforganisationen, also TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS.
Blankoplakette für die Optik
Die letzten ausgegebenen AU-Plaketten sind grün und datieren auf das Jahr 2012. 2010 und 2011 sind die Sechsecke übrigens braun beziehungsweise rosafarbig. Ab dem nächsten Jahr werden abgelaufene Plaketten bei der HU entfernt. Damit dies nicht mit optisch unschönen Beschädigungen auf dem vorderen Fahrzeugkennzeichen einhergeht, wird eine Blankoplakette in weißer Farbe aufgeklebt. Übrigens: Selbst für den Fall, dass ein Autofahrer über den Jahreswechsel seinen 2009er-TÜV-Termin versäumt, gibt es für ihn keinen neuen AU-Aufkleber.
(rh)
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Zitat 2:
Ab dem 1. Januar 2010 werden, da § 47a StVZO wegfällt, keine AU-Prüfbescheinigungen mehr ausgestellt. Rechtliche Grundlage ist dann § 29 Abs. 1 i. V. m. Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 und Anlage VIIIa Nr. 4.8.2.1 StVZO. Es sind dann generell AU-Nachweise auszuhändigen, wie für Fahrzeuge mit OBD. Auf diesen werden auch die Messwerte der Abgasmessung vermerkt.
AU-Nachweis für Fahrzeuge mit OBD
Für Fahrzeuge mit OBD gilt bereits nicht mehr § 47a StVZO (Abgasuntersuchung). An diesen wird entsprechend § 29 Abs. 1 StVZO i. V. m. den Anlagen VIII Nr. 1.2.1.1 und VIIIa Nr. 4.8.2.2 StVZO neben der Untersuchung des Zustandes und der Zulässigkeit der Abgasanlage die Überprüfung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems mittels der OBD-Speicher-Auslesung vorgenommen. Anders als bei den Fahrzeuge ohne OBD muss der a. a. S. oder Prüfingenieur, sofern er die OBD-Prüfung selbst vornimmt, keinen gesonderten Nachweis der OBD-Prüfung erstellen. Nach derzeitiger Rechtslage braucht er die von ihm selbst vorgenommene OBD-Prüfung auch nicht auf dem HU-Prüfbericht vermerken. Dies erfolgt jedoch i. d. R., mehr oder weniger aussagefähig, freiwillig.
Wird die OBD-Prüfung durch eine für die AU zugelassene Werkstatt vorgenommen, hat diese entsprechend Anlage VIII Nr. 3.1.1.1 StVZO einen AU-Nachweis auszustellen. Dieser muss mindestens die im aktuellen Muster lt. VKBL Heft 23/2008 aufgeführten Daten enthalten (siehe Downloads: Nachweis OBD). Der OBD AU-Nachweis ist dann dem a. a. S. oder Prüfingenieur für die HU vorzulegen. Er hat die Kontrollnummer und ggf. die Code-Nummern zu Mängeln an der Abgasanlage, jedoch nur solche, die nicht zur Versagung der Plakette oder zur Nachuntersuchung oder Versagung der Plakette führen, in seinen positiven HU-Prüfbericht einzutragen. Für die AU-Nachweise besteht keine Verpflichtung zur Aufbewahrung und Vorlage, sofern die o. g. Mindestangaben durch den a.a.S. in den HU-Prüfbericht übertragen wurden.
Als weiterer Nachweis ist lt. § 72 StVZO noch bis 31. Dezember 2009 i. V. m. § 29 Abs. 14 StVZO bei positiver Prüfung eine AU-Plakette, in entsprechender Anwendung des § 47a Abs. 3 und 5, zuzuteilen und am vorderen Kennzeichen anzubringen.
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MfG
Chriss
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