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Herzchen´s Papa
 

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Zuletzt online: 14.07.2007 |
Herkunft: Clausthal-Zellerfeld |

Level: 54 
Erfahrungspunkte: 22.093.007
Nächster Level: 22.308.442
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 Original von asconatorsten
Ich zahle für die Versicherung 50€ (bei Versicherungsabschluss innerhalb einer gewissen Zeit wird der Betrag ertstattet) und für die Schilder 10,50€. Die Anmeldegebühr kostet bei mir auch 10,50€.
Laut meiner Versicherungstante darf man damit rum fahren wie man lustig ist (also egal wohin, weswegen und so). Wie es mit dem Ausland aus sieht das weiß ich leider nicht. |
Im Ausland darf man nicht mit Kurzzeitkennzeichen fahren. Egal welsches Land. Die Kurzzeitkennzeichen sind nur für Deutschland gültig. Wenn man ein Auto ins Ausland brigen will, dann holt man Exportkennzeichen. Sind von der Versicherung her günstiger als Kurzzeitkennzeichen. Jedoch muss man bei der Zulassungstelle angeben in welches Land das Auto exportiert wird. Gleichzeitig wird der Fahrzeugbrief entwertet, d.h. es wird im Fahrzeugbrief ein Vermerk gemacht, dass das Auto nach Land X exportiert wird. Bei Umbauten (z.B. größerer Motor, Spoiler usw) ist es ratsam alles vorher eintragen zu lassen. Viele "Ausländer" kaufen sich ja z.B. ein kleines Auto und bauen dann hier in Deutschland das Auto auf. Dann zum TÜV alles eintragen lassen und das Auto exportieren.
Noch ein Unterschied: bei Kurzzeitkennzeichen muss man hier in Deutschland einen festen Wohnsitz haben, sonst bekommt man keine Kurzzeitkennzeichen. Bei Exportkennzeichen braucht man es nicht.
Die Versicherungsprämie die man bei Kurzzeitkennzeichen, werden normalerweise dann zurückerstattet, wenn man das Auto direkt nach Ablauf und wenn die Kennzeichen noch gültig sind, das Auto bei der Versicherung anmeldet. Die Versicherungen haben hier verschiedene Zeitspannen. Einfach vorher bei der Versicherung nachfragen.
 Original von Wikinger
Kanns nur wiederholen,seit vorsichtig damit!!
Passiert nen Unfall mit nicht eingetragenen Sachen,ohne mit festem Termin auf dem Weg zum TÜV zu sein,zahlt die Versicherung nicht!! |
Wenn man mit ein abgemedeltem Auto zum TÜV will, dann braucht man keine Kurzzeitkennzeichen, sondern einfach die alten Kennzeichen anbauen und dann mit doppeltkarte auf dem direktem Wege zum TÜV damit. Anschließend zur Zulassungsstelle. Ein kurzes Anhalten bei der Tankstelle ist z.B. nicht erlaubt. Schlechte Karten hat man, wenn das Auto die HU-Prüfung nicht besteht. Dann hilft nur Kurzzeitkennzeichen, um nach Hause zu fahren. Diese Auskunft habe ich letzte Woche von der Polizei in sowohl Clausthal-Zellerfeld, Goslar und die Zulassungsstelle in Goslar erhalten.
Will man allerdings das Auto vorher in der Werkstatt fahren, dann geht es nur mit Kurzzeitkennzeichen.
Ach und noch was: nimm bloß nicht die Versicherungen bei den Zulassungstellen, weil die sind teurer als die "Hauseigener" Versicherungen.
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