ich bin nicht sicher in dieser Sache aber könnte ihr mir vielleicht sagen ob dieses Schriftstück eine halbe/Ganze ABE ist ?!
Ich weis auch nicht ob sich die Gesetze geändert haben um was einzutragen lassen.
Für mich ist der Zettel eine ABE, weil drauf steht das man ihn mit zuführen soll bei den Fahrzeugpapieren.
Gruß
Daniel
Dateianhang:
DSC01304a.jpg (178,21 KB, 82 mal heruntergeladen)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Benkovic am 25.02.2008 10:44.
Deine Kupplung ist nun mal schon etwas älter und hat demzufolge noch keine EU-Nr. und muss deshalb beim Tüv vorgeführt werden und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden!
Steht doch ganz groß da!
Also was ist dein Schreiben? ... Genau, keine ABE! Also ab zum Tüv und eintragen lassen!
Wenn du eine Anhängerkupplung mit EU-Nr., das ist dieses E-Zeichen mit einer Nr. dahinter, die in so einem Kreis is, ddie must du nicht mehr beim Tüv vorführen und auch nicht eintragen lassen!
Guckst du hier! Hat einer unserer Lieferanten mal vom KBA auf Anfrage bekommen!
Klick dann wird groß!
[IMG]http://img187.imageshack.us/img187/6079/kup2zo5.jpg[/IMG]
Damit sollte wohl alles klar sein.
gruß
Rolf
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jacz am 25.02.2008 17:07.
Das ist die Einbauanleitung für die Anhängerkupplung. Die brauch man zum Eintragen lassen. Kannst du das ding mal beidseitig einscannen und mir schicken ?
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