Original von Ascona133
Wichtig ist, dass der 2.0i mit Schaltgetriebe H-Bereifung haben muss. Nicht T.
Das gilt aber nicht bei Winterreifen.
Da kannste auch ruhig T Reifen oder sogar Q (bis 160) fahren. Nur solltest du dann auch nicht schneller fahren als die Reifen zugelassen sind.
jep, bei Winterreifen egal, mußt nur den entsprecheneden Aufkleber mit dem der geschwindigkeit im Sichtbereich haben. Falls nicht, ists aber soweit ich weis nur ein "leichter Mängel", solltest deshalb nicht durchfallen.
muss er überhaupt Winterreifen für den Tüv draufmachen? Es gibt ja kein Gesetzt das ich ab Tag X Winterreifen drauf haben muss.
Ich hatte mal nen Asci beim Tüv wo die Reifen 10 Jahre alt waren - der Tüvver hat nur in Bemerkungen geschrieben "Reifen sollten gewechselt werden da sehr alt" war nichtmal nen Mangel.
Bevor jetzt kommt "wie kannst du nur 10 Jahre alte Reifen....
Musste die Reifen für den Tüv nehmen da die noch nicht abgefahren waren.