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Batida444
Cheffe vons Ganze
    

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| Promillegrenzen ??? |
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Moinsens
Ich hatte grade eine kleine "Diskussion" mit nem Arbeitskollegen.
Der behauptet steif und fest, dass man mit der alten Pappe noch 0,5 haben darf, mit der neuen aber nur noch 0,3 ?
Also ich kann mir das nicht vorstellen und habe auch noch nix davon gehört...
Und grade beim Alkohol is ja nu der Gesetzgeber sehr streng.
Das einzige, was ich mal gehört hab (glaub ich) war, dass es unterschiedliche Regelungen während und nach der Probezeit gibt...
Weiß da jemand was genaueres ? Ich hab bei google nich wirklich was gefunden...
Greetz
günni
__________________
Frauen an die Macht..... MACHT sauber.... MACHT Essen.... MACHT euch naggich
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15.10.2004 04:06 |
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asconatorsten
Lebende Foren Legende


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also ich weiß nur was von 0.5 Promille. Das es während der Probefahrt eine andere Regelung gibt, habe ich so auch noch nicht gehört.
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15.10.2004 06:02 |
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CC-Flieger unregistriert
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Morjen!
Also ich bin mal in eine Polizeikontrolle gekommen und mußte dann auch mal pusten, weil sie mir irgendwie nicht abnehmen wollten, daß ich nix getrunken hatte.
Jedenfalls kam dann 0,26 Promille raus (1 Bier vor 1,5h). Ich habe noch die alten Papier-Fleppen. Die "Helfer" meinten dann zu mir, daß es schon ab 0,3 Promille eine Straftat wäre und dann auch keine Versicherung mehr zahlen würde. Ich habe auch mal gehört, daß es ab diesen 0,3 Promille auch schon die Entscheidung des Polizistenn sein kann, ob er dir die Fleppen erstmal abnimmt. Das kann z.B. passieren, wenn du "auffällig" fährst...
Aber ob das 100% so ist kann ich leider auch nicht sagen.
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15.10.2004 06:53 |
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Lars unregistriert
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@CC-Flieger: genau so hab ich das auch schonmal vernommen, 0,3 Pro als Grenze, wo man schon Ärger bekommen kann, wenn man im Strassenverkehr auffällig geworden ist - und 0,5 als absolute Grenze zur Fahruntüchtigkeit. Soll heißen, zwischen 0,3 und 0,5 bewegt man sich grenzwertig und wenn man angehalten wird, weil man durch seine Fahrweise aufgefallen ist, wird das nicht anders behandelt wie ein Delikt über 0,5...
Mit der Farbe des Lappens hat das jedenfalls nichts zu tun.
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15.10.2004 07:56 |
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D-Kadett`84
Mitglied
 

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Auch net so ganz richtig! Die Grenze bis 0,3 Promille ist kein Freifahrtschein! Es hat auch schon vorher folgen, wenn man dich wegen auffälliger Fahrweise anhält! Am besten ist immernoch, überhaupt nicht zu fahren, wenn man irgendwie Alkohol zu sich genommen hat!
Gruss Dennis
__________________ Nicht verzweifeln, die anderen wissen genauso wenig wie ich...
Kadett D 1.2S Bj. `81
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15.10.2004 11:34 |
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