Die Arbeit soll eine Erholung sein. Jede Anstrengung ist daher unzulässig. Wer schwitzt wird sofort mit Entlassung bestraft.
§2
Der Arbeitsbeginn ist im Ermessen der Betriebsangehörigen freigestellt, darf jedoch nicht 10Uhr vormittags stattfinden.
§3
Jeder Arbeitnehmer hat in tadellosen Maßanzug zu erscheinen, die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber.
§4
Bier und Zigaretten sowie Schokolade und Kekse, stehen dem Arbeitnehmer kostenlos zur Verfügung.
§5
Arbeitnehmer die länger als 5 Wochen tätig sind, müssen mit dem Firmenwagen zur Arbeitsstelle und wieder nach Hause gefahren werden.
§6
Während der Arbeitszeit kann gesungen werden. Wird ein Schlager angestimmt, so hat es jeder als seine Pflicht anzusehen, nach besten Kräften mitzusingen.
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