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Pleschi

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An die Rechtsexperten |
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Ich muss mich mit meinem Problem echt mal an euch wenden, da ich echt schon am Verzweifeln bin.
Also ich mach mal ne Auflistung der Sachlage, damits übersichtlich bleibt:
Gleich vorweg, bitte bedenkt das ich 15 bin, ich werd am 29.7. 16!
-) Ich hab meinen Asci am 22.10.2007 endgültig vom Vorbesitzer übernommen, es gibt ne (allerdings nicht notarische) Schenkungsurkunde mit Unterschrift vom Vorbesitzer.
-) Ich bin im Besitz vom entwerteten Zulassungsschein und dem Typenschein (KFZ-Brief)
-) Der Asci steht in der Garage meiner Großeltern, also nicht auf Grund und Boden meiner Eltern
-) Hab den Asci damals im einstimmigen Einverständnis meiner Eltern gekriegt.
So und jetzt droht mir meine Mutter, weils bei mir inner Schule gerade nicht so rund läuft, aber das is nebensächlich, mir den Asci wegzunehmen und Verschrotten zu lassen.
Daher die Frage: Darf sie das unter den oben geschriebenen Aspekten? Und wenn sie wirklich ernst macht, welche möglicheiten hab ich als 15jähriger? Polizei? Rechtsanwalt?
Da ich im Besitz der Schlüssel bin wärs doch diebstahl wenn sie ihn mir nimmt oder?
Bitte um eure Hilfe!
MfG Georg
__________________ LG Georg
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11.03.2008 20:23 |
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Benny
Routinier
 

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Willst du deiner Mutter mit dem Rechtsanwalt drohen?
..ich mein, also du wirst 16, dann nehme ich mal an wohnst du auch noch bei deinen Eltern und denke mal du mußt denen keine Miete anteilig bezahlen oder so... also ich weiß nicht wie ernst die Lage nun da bei dir wirklich ist, aber bevor ich mir Gedanken machen würde wie kann ich meine Mutter rechtlich belangen würde ich an dem Grund für ihre Drohungen ansetzen und da schauen das sich was ändert.
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1
11.03.2008 20:34 |
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Pleschi

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@Benny
JO, an dem arbeite ich klarerweise.
Ich frag doch hier nur mal nach, sollten alle Mühen vergebens sein welche Möglichkeiten ich dann noch hab
Ich hoff ja auch das die situation nicht eintreffen wird
__________________ LG Georg
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11.03.2008 20:41 |
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Manni26
Mitglied
 

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du bist zwar im Besitz des Schlüssels und des Briefes, aber leider noch nicht 18. Deine Eltern sind deine Erziehungsberechtigten. Ich denke, das du da nichts machen kannst, und auch die Polizei wird dir raten, dich mit deinen Eltern wieder zu versöhnen.
Das ist auch meine Meinung dazu. Da schliesse ich mich dem Benny an.
Viele Grüsse, Michael
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11.03.2008 20:43 |
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Asconafuxx
Kaiser

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Also ich hab mal irgendwann in der Schule gelernt, dass Kinder oder Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren beschränkt geschäftsfähig sind und daher ein Rechtsgeschäft ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters unwirksam sind.
Aber eine Schenkung ist auch ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters wirksam.
Minderjährige können auch weiterhin wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind ("Taschengeldparagraph").
Allerdings weiß ich nicht ob in Österreich die selben Gesetze gelten und ehrlich gesagt würde ich mir die Beziehung zu deinen Eltern nicht verscherzen, da sie dir immerhin eine Unterkunft und Nahrung zur Verfügung stellen
Gruß Asconafuxx
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4
11.03.2008 21:28 |
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deespeed
Tripel-As


Zuletzt online: 07.02.2013 |
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hm, du bist 15 jahre und schon ausgewiesener ascona fan und experte
für dich gibts wohl kaum was größeres als endlich die pappe in den händen zu halten und die erste fahrt mit deinem ascona zu machen. richtig?
das dürfte deiner mutter wohl auch klar sein.
du hängst wohl zur zeit in der schule bissl durch und was liegt da näher als dich deswegen da zu packen wo es dich am ärgsten trifft?
ich kenne dich und deine familie nicht, aber ich denke da wird es keiner auf einen krieg innerhalb wert legen.
deine mum schrottet den wagen (weiß nicht ob sie das fertig bringt) und du redest zeitlebens kein wort mehr mit ihr? gar verklagen?
klar gibt es solche fälle, leider, innerhalb familien, aber sowas ist mit das schlimmste was passieren kann.
es liegt nur an dir, der ascona ist nur druckmittel.
klemm dich an die sachen und machs besser.
__________________ ...wir machen Motorsport!
Ascona C GT-R
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5
11.03.2008 21:41 |
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asconabastler3
der Bekloppte

Zuletzt online: 29.11.2022 |
Herkunft: Cottbus oder Hannover |

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So und jetzt nochmal das Deutsche Recht aus dem Wiki kopiert:
" Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren [Bearbeiten]
Beschränkte Geschäftsfähigkeit [Bearbeiten]
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (§ 183, § 184 BGB).
Vorteilhafte Rechtsgeschäfte [Bearbeiten]
Von diesem Grundsatz gibt es jedoch einige Ausnahmen. So sind z. B. Willenserklärungen, die rechtlich lediglich vorteilhaft sind(§ 107 BGB) , wie beispielsweise die Annahme von bestimmten Schenkungen, auch ohne Zustimmung wirksam. Minderjährige können weiterhin wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind ("Taschengeldparagraph").
Einseitige Willenserklärungen [Bearbeiten]
Einseitige Willenserklärungen (zum Beispiel eine Kündigung), die ohne vorherige Zustimmung (= Einwilligung) des gesetzlichen Vertreters erklärt werden, sind immer unwirksam und können auch nicht durch Genehmigung wirksam werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erklärung nur rechtliche Vorteile bringt, wie zum Beispiel die Mahnung, die als geschäftsähnliche Handlung den gleichen Regeln unterliegt. Eine weitere Ausnahme stellt die Teilgeschäftsfähigkeit dar.
Teilgeschäftsfähigkeit [Bearbeiten]
Den Begriff der Teilgeschäftsfähigkeit kennt das Gesetz selbst nicht, er wurde durch die Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelt. Der Minderjährige ist insoweit für einen bestimmten Lebensbereich als voll geschäftsfähig anzusehen.
Teilgeschäftsfähig ist der beschränkt Geschäftsfähige, dem der gesetzliche Vertreter gemäß § 112 BGB den Betrieb eines Erwerbsgeschäfts gestattet hat. Dies gilt jedoch nur für Rechtsgeschäfte, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Willenserklärungen des beschränkt Geschäftsfähigen sind insoweit wirksam. Die Ermächtigung zum Betrieb des Erwerbsgeschäfts durch den gesetzlichen Vertreter ist aber nur mit Genehmigung des Familiengerichtes (§ 1645 BGB) bzw. bei einem Vormund des Vormundschaftsgerichts möglich (§ 1823 BGB.
Die Ermächtigung ist auch für Dienst- und Arbeitsverhältnisse (einschließlich Berufsausbildungsverträgen möglich (§ 113 BGB). Willenserklärungen des Betreffenden, die auf Eingehung, Aufhebung oder Durchführung eines solchen Verhältnisses gerichtet sind, sind dann wirksam. Ist der gesetzliche Vertreter ein Vormund, benötigt er für die Einwilligung die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung (§ 1822 Nr. 6, 7 BGB)."
Auch nochmal von mir:
Lass den Asci stehen, kümmer dich um die Schule und sieh zu das es da läuft.
Wenn das läuft dann haste auch wieder ein ruhiges Leben.
Ich weiss du hasst deine Eltern gerade ohne Ende - aber die wolle nur das richtige (beste) für dich.
Wird dir schwerfallen zu glauben - aber ich wollte es meinen Eltern auch nicht glauben und jetzt bin ichg selber Vater und mache es nicht anders.
Also zieh dran!!! Und den Schmalz den du jetzt investiert um rauszukriegen wie du dir den Asci rechtlich sichern kannst, den steck in deine Schulbücher!
Ich kenne deine Eltern zwar nicht - aber ich glaube nicht das die Wagen wirklich versc hrotten lassen würden - ich vermute mal höchsten so lange wegschliessen bis du in der Schule wieder besser bist.
So jetzt das Väterliche Kluggescheisse nen bissel sacken lassen und ab an die Bücher
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[IMG]http://foto.arcor-online.net/palb/alben/09/373309/120_3765366131656631.jpg[/IMG] [IMG]http://foto.arcor-online.net/palb/alben/09/373309/120_6139343037363563.jpg[/IMG]
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11.03.2008 21:42 |
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AsconA-AuStria
OLDSch00L- TunEr 1.3
   

Zuletzt online: 05.11.2011 |
Herkunft: Kärnten/Österreich |

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7
11.03.2008 21:46 |
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Lurchi77
Admin zur Arbeit treiber

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Hi,
Ist gaaanz einfach, ja, deine Eltern können den verrschrotten lassen und du kannst absolut nichts dagegen machen.
Der Grund ist folgender, du magst zwar -beschränkt Geschäftsfähig- sein, allerdings haben deine Eltern immer noch das letzte Wort.
Das ändert sich erst mit deinem 18. geburtstag.
Mfg
sven
__________________ Verleih von Action-Cam Sortimenten zum Festpreis
www.Action-Cam-Verleih.de
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11.03.2008 23:17 |
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Batida444
Cheffe vons Ganze
    

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Großeltern auf seine Seite ziehen, Wagen an sie überschreiben (falls möglich, weil 15) und Ruhe haben bis 18
Dann aufn Hosenboden setzen und lernen, Mutters gnädig stimmen und alles wird gut
Greetz
Günni
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Frauen an die Macht..... MACHT sauber.... MACHT Essen.... MACHT euch naggich
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12.03.2008 00:29 |
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Asconafuxx
Kaiser

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@Lurchi
Im Falle einer Schenkung haben die Eltern rechtlich gesehen nicht das letzte Wort.
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12.03.2008 09:40 |
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Lurchi77
Admin zur Arbeit treiber

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Hi,
@Asconafuxx
Ich würde jede Wette eingehen das die Eltern das letzte Wort haben.
Die Eltern haben die Vormundschaft über alles was den -Jugendlichen- betrifft, egal ob es dabei um Vermögen geht, odern Auto oder ggf sogar Gesundheit....
Wäre sonst ja zu einfach.... der Jugendliche will ein Mofa haben, die Eltern sind dagegen..... dann lässt er es sich es eben von einem Bekannten schenken und die Eltern können nichts machen ? Den Führerschein könnte er ja, je nachdem wieviel er bekommt, über den Taschengeldparagrafen zahlen.... Das wird nix...Da würde ich nicht drauf wetten....
Die Eltern können alles mit dem Wagen machen, sie müssen es nur IRGENDWIE mit dem wohl des Jugendlichen begründen können und das wäre ja nun nicht wirklich schwer....
*Er hängt nur unter der Karre, die Schule leidet, das Auto schadet meinem Sohn und muß deshalb weg, ausserdem ist es alt, könnte Haus und Hof mit Altöl verseuchen.....* Das Fahrzeug gehört ja ihrem Sohn, also sind sie zb auch für evtl. Umweltschäden verantwortlich und müssten für deren Beseitigung usw aufkommen... Egal ob das Auto nun bei Ihnen oder woanders steht.
Also Gründe für eine Entsorgungsbegründung gibt es mehr als genug, lass dich da lieber nicht auf einen -fight- mit deinen Eltern ein, glaubs mir, deren Arm ist länger (von -privaten Sanktionen- rede ich noch garnicht ;-) )
Kein Richter der Welt würde diese Entscheidung nicht nachvollziehen können.
Da ist büffeln weniger aufwendig....
Hilfe... ich habe solche Sprüche gehasst.... man merkt.... ich habe mittlerwele selber 2 Wichte und mache das meiste genauso wie meine Eltern damals bei mir.... ;-)
mfg
sven
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