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AsconaC
Routinier
 
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Ascona EU Re-Import |
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Hallo,
hat jemand aus der Runde schon einmal einen Ascona aus dem EU- Ausland "zurück" nach Deutschland geholt? Da es bei Autoscout24 immer mal interessante Offerten in Österreich oder den Niederlanden gibt, wäre das eine Überlegung wert. Was ist zu beachten, bzw. wie groß wird anschließend der bürokratische Aufwand sein? Gilt der "TÜV" auch in Deutschland? Welche Papiere braucht dann die Zulassungssstelle noch und welche müssen neu ausgestellt werden? Gibt es internationale Überführungskennzeichen?
Ich freue mich auf Eure Antworten.
Gruß AsconaC
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02.03.2014 15:19 |
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oldcars
Haudegen
  

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Kenne nur den Ablauf wenn ein Gebrauchtes Auto aus der Schweiz nach Deutschland genommen und zugelassen werden soll.
Habe bereits 2 Stk nach Deutschland verkauft und wenn es richtig gemacht / organisiert wird auch nicht all zu teuer.
Wer daran interessiert ist meldet sich per PN bin gerne bereit behilflich zu sein.
__________________ Netter Gruss
Daniel
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02.03.2014 16:30 |
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jacz
Kaiser

Zuletzt online: 11.10.2021 |

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Hallo!
Daniel, Schweiz ist nicht EU!
@AsconaC
Wenn du dir einen aus den Niederlanden holst und das Fahrzeug hat dort TÜV wird das hier anerkannt und du brauchst also bei der Zulassung nur neue Fahrzeugpapiere.
Mein Bruder hat schon mehrere Autos in den Niederlanden gekauft.
Für GB, da hab ich schon einige geholt, wie auch für alle anderen EU Staaten wird der TÜV nicht anerkannt und du musst hier eine Vollabnahme machen lassen für die Zulassung.
Welche Unterlagen du beim Stva vorlegen musst ist verschieden, es kommt darauf an aus welchem EU Staat du das Auto importiert hast.
 STVA
Soll ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union eingeführt und zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen:
Ausländische Fahrzeugpapiere
Eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung im Original, ansonsten: Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV und Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind: Nachweis über eine Haupt- und Abgasuntersuchung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) (Gültigkeit max. 1 Monat; die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA stellt fest, ob fü r das Fahrzeug bereits ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde. Vordrucke zur Anforde rung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregis ter) und weitere Informationen unter www.kba.de
)
Nachweis der Verfügungsberechtigung
Kaufvertrag / Originalrechnung
Bei Fahrzeugimport aus Italien: Bescheinigung über das Baujahr des Fahrzeuges (erhältlich beim Hersteller des Fahrzeuges oder bei dessen Generalimporteur in Deutschland)
Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormun des, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden eingezogen.
Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat, muss bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weiter gegeben wird. Nach § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 Umsatzsteuergesetz sind Sie verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegen über dem zuständigen Finanzamt die „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzel be steuerung“ (Vordruck USt 1 B) abzugeben und die Steuer zu entrichten. |
Zoll und Märchensteuer brauchst du dich nicht drum zu kümmern da du ja aus einem EU Staat importieren willst.
Wenn das Auto fahrbereit ist kannst du es ruhig mit Kurzzeitkennzeichen und grüner Versicherungskarte holen!Der ein oder andere wird zwar jetzt sagen, "Das geht nicht", aber da verweise ich immer gerne auf ein Amtsblatt der EU
in welchem dieses geregelt ist.
 Auszug aus dem Amtsblatt der EU
Nach Ansicht der Kommission ergibt sich aber aus dem Grundsatz des freien Warenverkehrs und der Richtlinie über Zulassungsdokumente, dass der Herkunftsmitgliedstaat auf seinem Hoheitsgebiet auch Kurzzeitkennzeichen und Zulassungsbescheinigungen des Bestimmungsmitgliedstaates anerkennen sollte. |
Wie du siehst alles ganz easy!
gruß
__________________
The one and only LHD Vauxhall Cavalier MK2 Estate in the world
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02.03.2014 22:01 |
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oldcars
Haudegen
  

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Hi Rolf
Ja das siehst du gold richtig Schweiz ist nicht EU.
Mein beitrag will die möglichkeit für nicht EU Schweiz Reimporte nach Deutschland hilfe anbieten.
Steht ja ganz klar im Beitrag.
Ist nähmlich auch kein riesen Akt ein Schweiz Auto nach Deutschland zu holen und zu zu lassen.
Umgekehrt leider schon.
__________________ Netter Gruss
Daniel
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03.03.2014 04:26 |
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